30.12.2020
|
Zwang zur Anschaffung von Hardware für Elster unzumutbarEntscheidung des Finanzgerichtes Hamburg vom 10.03.2005 (Az.: II 51/05)Interessant für Unternehmen, die von Hard- und Softwareinvestitionen für den (un)mittelbaren Datenzugriff nach GDPdU betroffen sind, ist eine Eilentscheidung des Hamburger Finanzgerichtes vom 10.03.2005 (Az.: II 51/05). Danach können Unternehmer nicht ohne weiteres zur elektronischen Steueranmeldung ("Elster"-Verfahren) über das Internet gezwungen werden. Es sei einem Unternehmer nicht zuzumuten, sich für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt eigens die erforderliche Hardware sowie einen Internetanschluss anzuschaffen, heißt es in der vorläufigen Entscheidung des Oberen Landesgerichts.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGesundheitsminister zwingt Apotheken zu neuen steuerlichen Dokumentationspflichten VeranstaltungenVideoaufzeichnung des virtuellen "Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse" LiteraturPraxis-GoBD (Tobias Teutemacher) DigitalisierungNeuer Digitalisierungsindex zeigt, wo die deutsche Wirtschaft steht SteuerexpertenMarktüberblick Tax Technology aktualisiert BundesrechnungshofUmsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen - Finanzbehörden endlich digital aufrüsten Aus der FinanzverwaltungSaarland startet zeitnahe Betriebsprüfung im Januar 2021 LiteraturTax Compliance und Steuerkontrollsysteme (Christian Bürgler, Marian Wakounig (Hrsg.)) Verfahrens- dokumentationDokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten - Handreichung für KMU Partner-PortaleVeranstalter |
30.12.2020