22.12.2020
|
Keine Rechnung ohne LeistungsbeschreibungUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. März 2020, V R 48/1724.08.2020 Der Bundesfinanzhof (BFH) urteilte: Ein Abrechnungsdokument ist keine Rechnung und kann deshalb auch nicht mit der Folge einer Ausübungsvoraussetzung für den Vorsteuerabzug rückwirkend berichtigt werden, wenn es wegen ganz allgemein gehaltener Angaben (hier "Produktverkäufe") nicht möglich ist, die abgerechnete Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar festzustellen.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGesundheitsminister zwingt Apotheken zu neuen steuerlichen Dokumentationspflichten VeranstaltungenVideoaufzeichnung des virtuellen "Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse" LiteraturPraxis-GoBD (Tobias Teutemacher) DigitalisierungNeuer Digitalisierungsindex zeigt, wo die deutsche Wirtschaft steht SteuerexpertenMarktüberblick Tax Technology aktualisiert BundesrechnungshofUmsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen - Finanzbehörden endlich digital aufrüsten Aus der FinanzverwaltungSaarland startet zeitnahe Betriebsprüfung im Januar 2021 LiteraturTax Compliance und Steuerkontrollsysteme (Christian Bürgler, Marian Wakounig (Hrsg.)) Verfahrens- dokumentationDokumentation steuerlich relevanter betrieblicher Besonderheiten - Handreichung für KMU Partner-PortaleVeranstalter |
22.12.2020