22.12.2020
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Anspruch des Steuerpflichtigen auf Überlassung von Kalkulationen des Betriebsprüfers in elektronischer FormUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.7.2016 - X B 213/15, X B 4/16 -22.11.2016 Ein Unternehmer hat zwar einen Anspruch auf Offenlegung der Ergebnisse und Kalkulationen des Betriebsprüfers sowie der zugrunde liegenden Ermittlungen und der Prüfer muss die Daten angeben, die er für einen Zeitreihenvergleich verwendet hat. Doch es genügt, dass der Prüfer dem Unternehmer dies im Betriebsprüfungsbericht schriftlich mitteilt. Eine Verpflichtung zur Überlassung der Prüferdaten in elektronischer Form besteht nich. So urteilte der Bundesfinanzhof.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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