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BFH

Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.6.2016 - III R 8/15 -

12.10.2016

Der BFH entschied: Die Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung für ein gewerbliches Einzelunternehmen, das im Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Prüfungsanordnung als Mittelbetrieb eingestuft ist, bedarf grundsätzlich keiner über § 193 Abs. 1 AO hinausgehenden Begründung. Eine derartige Prüfung ist ermessensgerecht, wenn keine Anhaltspunkte für eine willkürliche oder schikanöse Belastung bestehen und sie nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. Sie ist nicht übermäßig, wenn das Unternehmen während des vorgesehenen Prüfungszeitraumes zeitweise als Großbetrieb eingeordnet war und sich aufgrund vorliegenden Kontrollmaterials aus Sicht des FA ein Prüfungsbedarf ergibt.

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Bundesfinanzhof (BFH): Anordnung einer zweiten Anschlussprüfung bei einem Mittelbetrieb

28.03.2024

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