22.12.2020
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Zeitpunkt der Bildung einer Rückstellung für hinterzogene MehrsteuernUrteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22.08.2012 - X R 23/10 -10.10.2012 Eine Rückstellung für hinterzogene Mehrsteuern kann erst zu dem Bilanzstichtag gebildet werden, zu dem der Steuerpflichtige mit der Aufdeckung der Steuerhinterziehung rechnen musste. So der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 22.08.2012.© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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