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Referentenentwurf Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung (Kas­sen­SichV)

03.04.2017

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) präzisiert die technischen Anforderungen des § 146a Abgabenordnung. Es wird bestimmt, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Die Verordnung sieht vor, dass Registrier- und computergestützte Kassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Eine Ausweitung auf andere Aufzeichnungsgeräte, wie z. B. Taxameter, wäre über eine Änderung der Verordnung möglich.

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Referentenentwurf Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung – Kas­sen­SichV

28.03.2024

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