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Aktuelle Bundesdatenschutz-Novelle verschärft Vorgaben für AuftragsdatenverarbeitungVon Stefan Groß und Dr. Nils Hallermann10.09.2009 ![]() Stefan Groß ![]() Dr. Nils C. Hallermann Kurz vor Ende der Legislaturperiode hat das Bundeskabinett das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reformiert und teilweise verschärft. Neben Auskunfteien und der Werbebranche sind davon im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung grundsätzlich auch Provider und E-Billing-Dienstleister betroffen. Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 1. September 2009. Wer als Unternehmer personenbezogene Daten seiner Firma durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen verarbeiten lässt, das in voller Verantwortung und nach abschließenden Weisungen des Auftraggebers handelt, bleibt als Auftraggeber datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung.Das neue BDSG erlegt dem Auftraggeber dabei unter anderem die folgenden Pflichten auf:
Diese neuen gesetzlichen Pflichten müssen zukünftig in den Auftragsverträgen berücksichtigt werden. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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