28.03.2024
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Kommentar zu den Erfahrungen von Steuerberaterin Gabriele Hellenbroich mit XpiderVon Steuerberater Jürgen R. Schott, WustermarkKollegin Hellenbroich hat einen sehr interessanten Fall geschildert (Kommentar um Artikel "Xpider nimmt Fahrt auf" von Stefan Groß), denn: Laut Finanzverwaltungsgesetz (FVG) hat das Bundeszentralamt für Steuern den gesetzlichen Auftrag die "unternehmerisch tätigen Steuerbürger" zu erkennen und zu prüfen ("Beobachtung von elektronisch angebotenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Landes-Finanzverwaltungen bei der Umsatzbesteuerung des elektronischen Handels"). Für den Bereich der Umsatzsteuer wird man somit auch nicht verhindern können, dass sich die Finanzverwaltung der heutigen Medien bedient, das heißt in diesem Fall der Xpider-Software. Beachtlich in dem geschilderten Fall "Autoscout" ist jedoch, dass das Finanzamt (und hier wohl hoffentlich nur die besagte Sachbearbeiterin?) versucht, auch ertragsteuerliche Konsequenzen daraus zu ziehen. Diese dann allerdings ohne jedes weitere "Nachdenken". Wie Kollegin Hellenbroich bereits geschildert hat, hätte die Problematik leicht durch einen Check in der Kfz-Steuerstelle - oder aber auch nur durch einfaches Nachfragen beim Mandanten - gelöst werden können. Die geschilderte Vorgehensweise aber kann nur auf das Schärfste kritisiert werden und sollte in jedem Fall durch entsprechende Beschwerden bei den obersten Finanzbehörden publik gemacht werden. Im Rahmen der Ermittlungspflicht der Besteuerungsgrundlagen hat das Finanzamt immer noch § 5 der Abgabenordnung zu berücksichtigen. Die aufgezeigte Vorgehensweise führt aber dazu, dass alle Beteiligten mit erheblichem Verwaltungsaufwand - und auch Kosten (Gebühr Steuerberater ?!?) - belegt werden, um den Fall wieder "vom Eis zu bekommen". Es bleibt zu hoffen, dass es sich um eine junge und auch sicherlich engagierte (aber offensichtlich übermotivierte) Sachbearbeiterin gehandelt hat. Letztlich um einen Einzelfall? © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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