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Deutsche Steuerberaterverband

Steuerfahndung – Einblick in die Arbeit einer Strafverfolgungsbehörde

Erstveröffentlichung in StBdirekt-Nr. 010823 des Deutschen Steuerberaterverbandes

Von Markus Deutsch

25.01.2010

Markus Deutsch

Markus Deutsch
Rechtsanwalt Markus Deutsch ist Referent beim Deutschen Steuerberaterverband (www.dstv.de).

Die Arbeit der Steuerfahndung stellt nicht erst seit den Ereignissen um die "Liechtenstein-Affäre" ein zunehmend beleuchtetes Arbeitsfeld der Finanzverwaltung dar. Dies überrascht auch vor dem Hintergrund nicht, dass jedenfalls in Rheinland Pfalz die Zahl der Fahndungsprüfer in den vergangenen Jahren - bei allgemeinem Personalabbau - von etwa 100 auf 136 Personen aufgestockt wurde. Von seinen Erfahrungen bei der Aufdeckung von Steuerkriminalität berichtete Regierungsdirektor Klaus Herrmann (OFD Koblenz) aufschlussreich und pointiert am 14.1.2010 in der Landesvertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Berlin.

Kosten der Steuerfahndung

Nach dessen Ausführungen sei die Frage nach dem Aufwand für die Verfolgungsbehörde zwar "nicht erlaubt", ein Blick auf die Statistik aber immerhin lohnenswert. Die Steuerfahndung koste dem Land Rheinland-Pfalz jährlich 12 Mio. Euro, dies entspreche 6000 Euro pro Fall. Insgesamt seien für einen Fahnder pro Jahr 90000 Euro aufzuwenden. Dieser erbrachte zuletzt bestandskräftige Mehrergebnisse von 726000 Euro. Hiervon seien durchschnittlich 60 bis 80 Prozent tatsächlich zu realisieren gewesen. In der jüngeren Vergangenheit habe man hierbei sinkende Quoten feststellen müssen - wohl aufgrund der Finanzkrise.

Die immer wieder erhobene Forderung nach mehr Steuerfahndern empfand Herrmann als populistisch. Zum einen sei die Behörde, wohl nicht nur in Rheinland-Pfalz, technisch und personell gut aufgestellt. Daneben müsse man für die Ausbildung und absolute Praxistauglichkeit eines vollwertigen Prüfers ungefähr zehn Jahre kalkulieren. Als seine "Klientel" bezeichnete Klaus Herrmann die sogenannten harten Fälle, bei denen die Steuerhinterziehung die teilweise oder sogar alleinige Geschäftsgrundlage bilde. Motive seien hierfür Geiz, Gier, Zukunftsangst, Staatsverdrossenheit aber auch wirtschaftliche Not. Nicht zuletzt habe man es bei der Umsatzsteuer mit organisierter Kriminalität zu tun. So wurden im Rahmen der Aktion "Chipdeal" an 200 Durchsuchungsorten 1800 Beamte eingesetzt, die 5500 Ordner mit 1 Mio. Rechnungen beschlagnahmten.

Methoden der Hinterziehung

Steuerbetrug auf der Einnahmenseite fände vor allem bei Branchen mit häufigem Bargeldverkehr statt, "BMW" (Bäcker, Metzger, Wirte), wie es der Dozent ironisch ausdrückte. Anderenfalls würden die Betriebsausgaben, etwa mittels fingierter Gutachten, Beraterverträge etc., künstlich erhöht. Nicht zu unterschätzen sei daneben das Bedürfnis, schwarze Kassen aufzubauen, um Schmiergelder zahlen zu können. Dies sei in der Bundesrepublik massenhaft der Fall. Die Methoden der Schätzung des wahren Geschäftsumsatzes erläuterte Herrmann anschaulich anhand eines echten Falles, bei dem der Inhaber eines Restaurants letztlich beinahe die Hälfte der Einnahmen nicht deklarierte. Im Übrigen würden mögliche Steuerhinterziehungen vorwiegend am Montag und nach Weihnachten, mutmaßlich im Zuge familiärer Streitigkeiten, bei der Behörde zur Anzeige gebracht.

Reverse-Charge gefordert

Für Erstaunen sorgte die Darstellung des Ausmaßes und der kriminellen Intensität von organisierter Kriminalität im Rahmen des USt-Betruges mittels Karusselgeschäften. Aufschlussreich waren die Ausführungen des Regierungsdirektors dahingehend, dass der milliardenschweren Kriminalität auch nicht mit verschärften Nachweispflichten beizukommen sei, da diese innerhalb kürzester Zeit von professionellen Betrügern "erbracht" werden könnten. Indirekt wurde damit der Kritik des DStV Recht gegeben. Der Verband äußerte sich bereits in der Eingabe 10/08 kritisch zum Entwurf eines BMF-Schreiben zu den Anforderungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung (www.dstv.de) wegen unangemessener bürokratischer Anforderungen. Sein Unverständnis äußerte Herrmann hinsichtlich des Scheiterns des deutsch-österreichischen Vorstoßes zur Änderung der MwStSysRL zwecks breit angelegter Einführung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft. Neben der Betrugsbekämpfung hätte man hiermit auch den insolvenzbedingten Ausfällen in Höhe von sechs bis acht Milliarden Euro entgegen wirken können, so der Praktiker. Umso erstaunlicher sei nunmehr festzustellen, wie die Mitgliedsstaaten - die seinerzeit das Reverse-Charge-Verfahren rundweg ablehnten - nunmehr von einer punktuellen Anwendung unverzüglich Gebrauch machen wollen.

 

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