04.12.2024
|
Umfrage zur GDPdU - Antworten des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gab die Fragen an seine Mitgliedsorganisationen weiter. Diese gaben folgende Antworten auf die Umfrage "2 Jahre GDPdU - Efahrungen, Forderungen, Empfehlungen":Welche Erfahrungen haben Sie/Ihre Mitglieder/Ihre Kunden bisher mit der elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU gemacht?Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: a) ZVDH: bisher keine, da keine Betriebsprüfung in der letzten Zeit erfolgte b) Mitglieder: keine Abfrage erfolgt bzw. bisher keine Fragen an uns herangetragen c) sehr unterschiedliche Infos seitens der Softwarehäuser, Anforderungsprofile für Archivierungssysteme divergieren dementsprechend. Handwerkskammer Lüneburg-Stade: Unsere Handwerksunternehmen haben sich bei uns bisher noch nicht über die elektronische Steuerprüfling nach GDPdU beschwert. Wir haben auch keinen Überblick über die überhaupt durchgerührten Außenprüfungen. Handwerkskammer für Oberfranken: Nach unseren Erkenntnissen haben die Finanzämter in unserem Kammerbezirk bis heute noch keine Prüfung mit den elektronischen Mitteln durchgerührt. Demzufolge liegen uns hierzu keine Erfahrungen vor. Handwerkskammer Hildesheim: Uns liegen bislang keinerlei Erfahrungen mit der elektronischen Steuerprüfung nach den GDPdU vor. Fundierte Aussagen zu den übrigen Fragen sind insofern nicht möglich. Praktisch alle Handwerksunternehmen lassen sich steuerlich beraten, die allermeisten lassen auch ihre Finanzbuchhaltung durch einen Steuerberater erledigen. Wir empfehlen den Betrieben, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der GDPdU mit dem Steuerberater abzusprechen. Fachverband Sanitär-, Heizungs- u. Klimatechnik Bayern: Wir sind der Meinung, dass die Finanzverwaltung durch die GDPdU eine schärfere Gangart bei den Betriebsprüfungen eingeschlagen hat. Obwohl man meinen sollte, dass dadurch zwischenzeitlich zusätzliche Konfliktsituationen entstanden sein könnten, so können wir zurzeit diese Annahme nicht bestätigen. Diese Aussage beruht auf unserer täglichen Betriebsberatungstätigkeiten sowie auf einer Umfrage bei bestimmten Ehrenamtsträgem aus den Reihen unserer Mitgliedsbetriebe. Bei dieser Umfrage zeigte sich, dass in der Regel bei den befragten Betrieben keine Erfahrungen mit der elektronischen Steuerprüfung vorliegen. Wo sehen Sie noch wesentliche Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Steuerprüfung?Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: a) Bekanntgabe eines echten Prüfungskataloges gemäß Anforderungen der Archivierung, z.B.: ist die Speicherung von Datensätzen (Buchungen) ausreichend oder muss auf die jeweilige Software kompletter Zugang ermöglicht werden? b) Ist grundsätzlich eine parallele Vorgehensweise Papier/EDV notwendig oder entbindet die Papierform vom Archivierungssystem? c) Sind Ablagen von ASCI-Dateien, nach Monaten abgelegt, (gespeichert und archiviert) ausreichend? Handwerkskammer Lüneburg-Stade: Der organisatorische Aufwand im Bereich der EDV wird erheblich steigen und Kosten nach sich ziehen, ggf. muss in Hard- und Software investiert werden. Die Kosten für die ggf. geforderte Auswertung bzw. zur Verfügung gestellte Datenträger muss der Steuerpflichtige tragen. Grundsätzlich ist der weit reichende Datenzugriff bedenklich und wirft verfassungsrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit auf. Handwerkskammer für Oberfranken: Soweit die Buchführung in den Handwerksunternehmen selbst durchgeführt wird (insbesondere dann, wenn diese Unternehmen selbstgestrickte" Programme nutzen) würde es beim Datenabgleich zu erheblichen Schwierigkeiten kommen. Gegebenenfalls müssen die Daten kostenintensiv von einem Dritten nachgearbeitet werden. Dazu kommt die Verpflichtung, alle steuerrelevanten Unterlagen in geeigneter Form zur Prüfung vorzulegen. Konsequenterweise bedeutet dies, dass der Prüfer auf die hausinterne EDV des Prüfungspflichtigen zugreifen darf. Damit wird jeder Schriftverkehr des Prüfungspflichtigen zu einer steuerrelevanten Unterlage. Die Verhältnismäßigkeit der zu erfüllenden Anforderungen dürfte vielfach noch die Finanzgerichte beschäftigen. Welche Anforderungen der GDPdU halten Sie für nicht verhältnismäßig?Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: Schulung des Finanzbeamten in der Anwendung einer umfänglichen Software ist bei einem komplexen System Fibu/Betriebsbuchhaltung/Lohnbuchhaltung analog der eigenen Mitarbeiterschulung nur über einen Zeitraum von mehreren Wochen möglich. (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) Handwerkskammer Lüneburg-Stade: Der Termin für den Beginn der elektronischen Steuerprüfung war mit dem 01.01.2002 unverhältnismäßig früh, nachdem das BMF die GDPdU erst am 16. Juli 2001 aufgestellt hatte. Der Zeitraum war für die Unternehmen und steuerberatenden Berufe für die Vorbereitung auf die Neuregelung zu kurz. Ggf. sind im Nachhinein neue Fristen zu überlegen, wenn es flächendeckend Probleme gibt. Handwerkskammer für Oberfranken: Die Verhältnismäßigkeit der Anforderungen kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Bereits jetzt absehbar ist jedoch, dass jeder Unternehmer in seiner EDV-Anlage zusätzliche Investitionen tätigen muss. Insbesondere die Schnittstellenproblematik steht dabei einmal mehr im Vordergrund. Welche Forderungen und Wünsche haben Sie an die Finanzverwaltung und an den Gesetzgeber?Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: Durch Vereinfachung der Gesetzgebung und der Ausnahmetatbestände sowohl die Prüfung als auch die Voraussetzung für Prüfungen auf ein erträgliches Maß zurückzuführen. Handwerkskammer Lüneburg-Stade: Siehe vorherige Frage. Handwerkskammer für Oberfranken: Wenn die Regelung in Kraft tritt, sollte in jedem Fall nochmals eine Übergangszeit von mindestens zwei Jahren gelten, in der auch der Steuerpflichtige auf seine Pflichten von der Finanzverwaltung aufmerksam gemacht wird. Es kann nicht angehen, dass einmal mehr durch Nichtaufklärung die Finanzverwaltung im Nachhinein ihre Forderungen geltend macht. Was empfehlen Sie den von den GDPdU betroffenen Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt?Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks: Monatliche Sicherung der Finanzbuchhaltung bzw. der betroffenen Geschäftsvorfälle auf nicht veränderbaren Medien. Handwerkskammer Lüneburg-Stade: Die Handwerksunternehmen sollten sich umgehend an ihren Steuerberater wenden, um auf eine Außenprüfung, die zwar selten ist bei kleinen Unternehmen, vorbereitet zu sein. Handwerkskammer für Oberfranken: Sollte ein Handwerksbetrieb mit der elektronischen Steuerprüfung konfrontiert werden, empfehlen wir ihm, einen netzunabhängigen PC mit den Daten der Finanzbuchhaltung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen. Eine Vernetzung mit der gesamten EDV-Anlage des Unternehmens ist dringend zu vermeiden. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBetriebsprüfung bei Kleinunternehmen nur alle 50 Jahre? Aus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht PaketAus der FinanzverwaltungNeue Task Force zur Geldwäschebekämpfung in Schleswig-Holstein (IT-)ManagementBSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementLiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Partner-PortalVeranstalter |
04.12.2024