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Tax Compliance-System

Vorgaben an ein Tax Compliance-System am Beispiel der Umsatzsteuer

Fachbeitrag veröffentlicht in: UVR – Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer-Recht, Heft 06/2016, S. 172-180

Von Stefan Groß, Philipp Matheis, Bernhard Lindgens,

13.06.2016

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Philipp Matheis

Philipp Matheis
Dipl.-Kfm. Philipp Matheis, Steuerberater ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Umsatzsteuerrecht ist einer seiner Arbeitsschwerpunkte.

Bernhard Lindgens

Bernhard Lindgens
Bernhard Lindgens war von 1987 bis 2002 im Bundesministerium der Finanzen für den EDV-Einsatz in der Steuerfahndung zuständig. Seit 2002 ist er im Bundeszentralamt für Steuern im Bereich Betrugsbekämpfung tätig.

Die Autoren kommen in dem 22-seitigen Artikel zu dem Ergebnis: Ein funktionierendes VAT Compliance-System kann als Indiz gegen Vorsatz und Leichtfertigkeit gesehen werden, so auch der Diskussionsentwurf für einen neuen Anwendungserlass zu § 153 AO. Umso mehr müssen sich Unternehmen mit der Implementierung entsprechender Systeme und Strukturen auseinandersetzen. Der Umsatzsteuer kommt dabei aufgrund ihres Risikopotenzials eine besondere Bedeutung zu.

Neue Möglichkeiten für eine regelbasierte und automatisierte Steuerfindung könnten sich gerade durch neu Rechnungsformate wie etwa das ZUGFeRDFormat ergeben. Diese sog. Hybridformate sind dadurch gekennzeichnet, dass diese neben der Bilddatei über eine Datenrepräsentanz (XML-Datei) verfügen, welche mit elektronisch auswertbaren umsatzsteuerlichen Informationen bestückt werden könnten. Diese Informationen müssten vom Rechnungsempfänger in der Rechnung angereichert und vom Rechnungsempfänger bzw. dessen ERP-System in der gleichen Syntax interpretiert werden. Die gemeinsame Basis wären generisch festgelegt Umsatzsteuersachverhalte, welche über eine Art umsatzsteuerliches Periodensystem dokumentiert und fortgeschrieben werden.

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02.10.2024

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