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Private IT-Forensik und private Ermittlungen, zwei Seiten einer Medaille?Eine Analyse der Begriffe, Rollen und legalen Betätigungsfelder für private IT-Forensik, zugleich Grundlegung für ein Berufsrecht der privaten IT-ForensikVon Raoul Kirmes25.01.2013
Raoul Kirmes Die Bekämpfung von Straftaten wird gemeinhin als staatliche Aufgabe begriffen. Aus dieser Perspektive ist die IT-Forensik zunächst ein Teilgebiet der Kriminaltechnik, das dem Regime des öffentlichen Rechts und insbesondere dem Polizei- und Strafverfahrensrecht unterliegt. Wie keine andere forensische Wissenschaft hat jedoch die IT-Forensik das Interesse privater Anbieter geweckt, und so werden in großem Umfang forensische Untersuchungen von Privaten erbracht. Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit aus dem EUL Verlag das legale Betätigungsfeld für private IT-Forensik.Angesichts einer zunehmend globalisierten Wirtschaftskriminalität versäumt die Arbeit nicht, über den nationalen Kontext hinauszugehen. Es wird aufgezeigt, dass die private Forensik bereits fester Bestandteil einer europäischen und internationalen Verwaltungsstruktur geworden ist. Die Frage nach der Legalität privater Angebote im Bereich der Forensik muss deshalb auch mit internationalen und europäischen Institutionen, fernab von tradierten Formen hoheitlicher Sicherheitsgewährleistung im nationalen Kontext, geklärt werden. Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in der berufsrechtlichen Beleuchtung der Schnittstelle von privater IT-Forensik und Wirtschaftsprüfung. Fraud-Investigation und Forensic Services werden zunehmend als Betätigungsfelder der Wirtschaftsprüfung begriffen. Fraglich ist jedoch, in welchem Umfang das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer de lege lata solche Betätigungen zulässt. Der Autor zeigt Möglichkeiten, aber auch Grenzen für solche Dienstleistungen durch Wirtschaftsprüfer auf. Erstmals wird dargestellt, wie die Wirtschaftsprüfung in das neue europäische Akkreditierungsrecht nach dem »New Legislative Framework« eingebunden werden kann. Das vorliegende Werk umreißt damit grundlegend ein Berufsrecht für private IT-Forensik im deutschen und europäischen Rechtsraum, was sowohl für die wissenschaftliche Perspektive als auch für die Praxis von besonderem Interesse ist. Inhalt§ 1. Einleitung
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