31.07.2026
|
|
Verfahrensdokumentation musterhaftEditorial des Email-Newsletters 05-2017 vom 30.05.201730.05.2017 ![]() Gerhard Schmidt Mit einer Verfahrensdokumentation tun sich alle schwer. Die Finanzverwaltung fordert sie, sagt aber nicht genau genug, was darin stehen soll. Ein wesentlicher Fortschritt war, als 2015 die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) eine 49-seitige „Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage" veröffentlicht hat. Diese adressiert alle Unternehmen vom DAX-Konzern bis zum Handwerker. Was zu dokumentieren ist, wird beschrieben, konkret ausformulieren muss es aber jedes Unternehmen selbst. Nun sind wir einen deutlichen Schritt weiter. Der Steuerberaterverband Collega hat soeben einen modularen, über 500-seitigen Werkzeugkasten für Verfahrensdokumentationen veröffentlicht, dessen sehr konkret und praxisnah gestaltete Bausteine sich mit nur geringen Anpassungen zu unternehmensspezifischen Verfahrensdokumentationen zusammensetzen lassen. Ein notwendiges, ambitioniertes, im Detail oft schwieriges, längst nicht abgeschlossenes berufsständisches Projekt, dem man insbesondere im Interesse kleinerer Unternehmen nur viel Erfolg wünschen kann. Ihr Gerhard Schmidt
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie sicher sind Ihre steuerlich relevanten Daten? Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität IT-SicherheitCheckliste: Tipps und Tricks für die Cybersicherheit IT-SicherheitCybersicherheit in KMU: Zwischen Unterstützungs-angeboten und Unternehmensrealität IT-SicherheitIT-SicherheitDigitalisierungAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht Partner-Portal |
31.07.2026