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Schutz des Steuerehrlichen vor dem Steuerbetrüger

Editorial des Email-Newsletters 05-2016 vom 19.05.2016

18.05.2016

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Jeder, der bei der Steuer schummelt oder betrügt, schadet allen ehrlichen Steuerzahlern gleichermaßen. Auf alle umgerechnet sind das im Einzelfall Centbeträge zwei Stellen hinter dem Komma, praktisch nicht wahrnehmbar. Spürbare, möglicherweise existenzbedrohende Schäden können entstehen, wenn sich ein Unternehmer durch Steuerverkürzung Wettbewerbsvorteile verschafft.

Stehen an einem Marktplatz beispielsweise drei Imbissbuden, bei denen ein Betreiber Willens ist, steuerlich ganz korrekt zu sein, dann kann es sein, dass er gegenüber den beiden anderen, die es hier nicht so genau sehen, nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Was tun? Auf den Staat vertrauen, der den Steuerehrlichen konsequent vor dem Steuerbetrüger schützt? Darauf kann er sich nicht verlassen, weiß er aus langjähriger Erfahrung. Bleiben zwei Alternativen. Die gastronomische Existenz aufgeben – oder ebenfalls schummeln.

Der unwillige oder unfähige Staat ist also ein wesentlicher Impulsgeber für Steuerverkürzungen. Wenig genau schauen auch die Steuerberater hin, bei denen die Imbissbudenbetreiber Mandanten sind. Die Berater wissen ziemlich genau, was in den Bargeldbranchen abgeht. Ab und zu zeigen Sie den Mandanten auch mahnend den erhobenen Zeigefinger. Und meinen, so aus dem Schneider zu sein. Genauer wollen sie es von den Mandanten gar nicht wissen, denn von irgendetwas müssen sie ja schließlich auch leben.

Zukünftig sollen unangekündigte Kassennachschauen möglich sein. So steht es im aktuell viel diskutierten Entwurf eines Kassengesetzes. Stellen wir uns nun einmal vor, der Fiskus nutzt diese neue scharfe Waffe gegen Steuerbetrug und startet einen „Kassennachschaumarathon“. So wie die Polizei kürzlich einen Blitzermarathon veranstaltet hat. Da rücken dann in einer Kreisstadt in der Provinz in allen Gastronomiebetrieben zeitgleich Mitarbeiter des Finanzamtes zur Kassennachschau an. Und dort, wo es hinreichende Verdachtsmomente gibt, gehen sie sofort zur Betriebsprüfung über. Werden es 30% der Wirte sein, die die Folgen daraus nicht überleben werden oder mehr? Und die weiteren Konsequenzen: Zig Arbeitsplätze fallen weg, das gastronomische Angebot für die Bevölkerung wird drastisch eingeschränkt. Das Restaurant mit der geliebten Länderküche gibt es plötzlich nicht mehr.

Bei den Betriebsprüfungen finden sich auf den Rechnern der Gastronomen auch Korrespondenzen mit der Steuerberaterkanzlei. Der arglose Restaurantmitarbeiter hatte eine Frage an die Kanzlei, die die arglose Steuerfachangestellte beantwortet hat, doch aus dem Schriftwechsel geht eindeutig hervor, dass die Information über ein steuerliches Kassenvergehen in der Kanzlei bekannt war und dass der Steuerberater nicht angemessen darauf reagiert hat, indem er beispielsweise das Mandat umgehende beendet hat. Nun bekommt er eine Anzeige wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Jetzt kommt die Politik ins Spiel. So darf das natürlich nicht kommen! Das lässt sich doch dem Wähler – insbesondere in Wahlkampfzeiten – nicht vermitteln, dass durch staatliches Handeln die Arbeitslosigkeit (insbesondere im Niedriglohnsektor) steigt und sein kulinarisches Freizeitangebot beschnitten wird. Und die Anzeigen gegen Steuerberater. Das untergräbt das Vertrauen in einen ganzen Berufsstand. Also sachte, sachte, nicht allzu forsch, ihr ehrgeizigen Finanzbeamten!

Was wir sehen, ist ein fein austariertes System der Steuerverkürzung in den Bargeldbranchen, wo Unternehmen, Steuerberater, Staat und Politik fast reibungslos zusammenwirken. Wenn es einen Unternehmer erwischt, dann hat er es mit dem Steuerbetrug zu bunt getrieben oder einfach Pech gehabt, dass er geprüft wurde und nicht sein Nachbar.

Wie lässt sich das System von Steuerunehrlichkeit beim Einsatz von Kassen langsam zurückbauen, ohne dass dies allzu viele unerwünschte Wirkungen an anderen Stellen hat? Das scheint für die Politik aktuell die Frage zu sein. In diesem Kontext kann auch die im Entwurf eines Kassengesetzes enthaltene Idee von Kassenzertifikaten gesehen werden. Diese wirken, wenn überhaupt, erst in vielen Jahren.

Auf den konsequenten staatlichen Schutz des Steuerehrlichen vor dem Steuerbetrüger werden wir auch weiterhin warten müssen.

Ihr Gerhard Schmidt

 

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Editorial 2016-05: Schutz des Steuerehrlichen vor dem Steuerbetrüger

28.03.2024

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