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Praxishilfe: Antrag zur Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE

12.03.2021

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat zusammen mit weiteren Spitzenverbänden der Wirtschaft und mit Unterstützung der Anbieter von Cloud-TSEs eine Praxishilfe für Betriebe erstellt, um diese bei einer Antragstellung nach § 148 AO auf eine weitergehende Erleichterung bei der Aufrüstung mit einer Cloud-TSE-Lösung bei dem zuständigen Finanzamt zu unterstützen. Die Ausarbeitung kann sowohl in den Fällen verwendet werden, in denen eine fristgerechte Implementierung einer Cloud-TSE nicht innerhalb der Frist möglich ist, als auch in Fällen, in denen lediglich eine Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung nicht bis zum 31. März 2021 erfolgen kann.

Die Praxishilfe gibt wertvolle Hinweise für eine Begründung des Antrags, jedoch muss ein solcher an den individuellen Einzelfall angepasst werden. Der ZDH will sich auch weiterhin nachdrücklich für praxistaugliche und möglichst unbürokratische Lösungen in dieser Sache einsetzen. Aufgrund bisher fehlender entsprechender Äußerungen der Finanzverwaltung sieht der ZDH jedoch derzeit keinen anderen Weg, um den Betrieben die notwendige Rechtssicherheit zu ermöglichen.

Die Betriebe sollten sich daher hierzu dringend zeitnah an ihren Steuerberater und an ihren Anbieter der jeweiligen Cloud-TSE bzw. an ihren Kassenfachhändler wenden.

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Praxishilfe: Antrag zur Verlängerung der Frist zur vollständigen Implementierung einer Cloud-TSE

18.03.2024

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