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Aufbewahrungsfristen sollen verkürzt werdenPressemitteilung des BMF vom 19.05.2012
22.06.2012 Die Aufbewahrungsfristen im Steuerrecht für Unterlagen, die bisher 10 Jahre aufbewahrt werden mussten, werden im Interesse des Bürokratieabbaus verkürzt: In einem ersten Schritt (ab 2013) auf acht Jahre, in einem weiteren Schritt (ab 2015) auf sieben Jahre. Auch im Handelsgesetzbuch werden die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt. Dadurch verringert sich der Umfang der insgesamt in einem Unternehmen aufzubewahrenden Unterlagen. Dies hat das Bundeskabinett im Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2013 beschlossen.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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