31.07.2026
|
|
Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-VoranmeldungenBMF-Schreiben vom 28. April 2005 - IV A 7 - S 0321 - 34/05 -Bezug: BMF-Schreiben vom 29. November 2004 - IV A 6 - S 7340 - 37/04 /. IV C 5 - S 2377 - 24/04 - (BStBl I S. 1135) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume abweichend von dem o.a. BMF-Schreiben vom 29. November 2004 nicht zu beanstanden, wenn Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entgegen der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (§ 41a Abs. 1 EStG, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG) in Papierform oder per Telefax abgegeben werden. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie sicher sind Ihre steuerlich relevanten Daten? Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität IT-SicherheitCheckliste: Tipps und Tricks für die Cybersicherheit IT-SicherheitCybersicherheit in KMU: Zwischen Unterstützungs-angeboten und Unternehmensrealität IT-SicherheitIT-SicherheitDigitalisierungAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht Partner-Portal |
31.07.2026