31.07.2026
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Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)BMF-Schreiben vom 17. Oktober 2005 - IV B 2 - S 2172 - 37/05 -Wesensmerkmal eines ERP-Systems, so das BMF-Schreiben vom 18.11.2005, ist die Funktion zur umfassenden Integration und Steuerung verschiedener Unternehmensaktivitäten. Dabei bilden alle Module zusammen - wegen ihres einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs - ein Softwaresystem (d.h. ein Wirtschaftsgut). Dies gilt auch, wenn die Module zu unterschiedlichen Zeitpunkten oder von unterschiedlichen Softwareherstellern erworben werden, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass einzelne Module nicht in das Gesamtsystem zur Steuerung der Geschäftsprozesse integriert werden, also selbstständig nutzbar sind. Die selbe Logik trifft naheliegender Weise auch auf ein ECM-System zu, das ebenfalls einen einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang hat, oder manche GDPdU-Lösung, deren selbstständige Nutzung kaum sinnvoll ist.
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