31.07.2026
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Eindämmung der Normenflut; BMF-Schreiben zur Aufhebung der vor dem 1. Januar 1980 ergangenen BMF-SchreibenBMF-Schreiben vom 7. Juni 2005 - IV C 6 - O 1000 - 86/05 -Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder im schriftlichen Verfahren gilt für die vor dem 1. Januar 1980 ergangenen BMF-Schreiben folgende Verwaltungsregeldung: Um den Bestand an steuerlichen Verwaltungsvorschriften zu verringern, werden hiermit die vor dem 1. Januar 1980 ergangenen BMF-Schreiben aufgehoben, soweit sie nicht in der Anlage aufgeführt sind (Positivliste). BMF-Schreiben in diesem Sinne sind Verwaltungsvorschriften, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die Aufhebung der BMF-Schreiben hat deklaratorischen Charakter, soweit die BMF-Schreiben bereits aus anderen Gründen keine Rechtswirkung mehr entfalten. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Im Kontext der elektronischen Steuerprüfung relevante, nicht aufgehobenen BMF-Schreiben nach Anlage
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