31.07.2026
|
|
Rückstellung wegen zukünftiger Betriebsprüfungen bei GroßbetriebenBMF-Schreiben vom 07. März 2013 - IV C 6 - S 2137/12/10001
19.03.2013 Der BFH hatte entschieden, dass in der Bilanz eines Großbetriebes Rückstellungen für im Zusammenhang mit einer Außenprüfung bestehende Mitwirkungspflichten grundsätzlich zu bilden sind, soweit diese abgelaufene Wirtschaftsjahre betreffen. Das BMF äußert sich nun in einem Schreiben, wie die Grundsätze des BFH-Urteils anzuwenden sind.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialWie sicher sind Ihre steuerlich relevanten Daten? Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität IT-SicherheitCheckliste: Tipps und Tricks für die Cybersicherheit IT-SicherheitCybersicherheit in KMU: Zwischen Unterstützungs-angeboten und Unternehmensrealität IT-SicherheitIT-SicherheitDigitalisierungAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht Partner-Portal |
31.07.2026