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Erfüllung der Aufbewahrungspflichten bei elektronisch übermittelten KontoauszügenBMF-Schreiben vom 24.07.2014 - IV A 4 - S 0316/11/10005 -25.08.2014 Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben nach Anfrage der Kreditwirtschaft beschlossen, ab sofort elektronische Kontoauszüge als Buchungsbeleg anzuerkennen, wenn der elektronische Kontoauszug bei Eingang vom Steuerpflichtigen auf seine Richtigkeit geprüft und dieses Vorgehen dokumentiert/protokolliert wird.
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