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GDPdU: BMF will Sanktionen verschärfen

Was Vertreter der Finanzverwaltung bei Vortragsveranstaltungen immer wieder betonen, liegt jetzt auch schriftlich vor: Die Sanktionen bei einer Missachtung der Bestimmungen zur elektronischen Steuerprüfung sollen verschärft werden.

In einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die Firma Audicon vom Juli 2003 heißt es:

"Wer in Erwartung, dass sich die GDPdU in der Praxis nicht durchsetzt, die maschinelle Auswertbarkeit der Daten (§ 147 Abs. 2 AO) nicht sicherstellt, handelt naiv und rechtswidrig. Die Finanzverwaltung wird dies nicht hinnehmen und einer solchen Verweigerungshaltung mit angemessenen Sanktionen begegnen. Auf Veranlassung des Bundesrechnungshofs soll die Wirksamkeit der Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen effizenter gestaltet werden. Mit einer Verschärfung der Sanktionslage kann daher gerechnet werden."

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GDPdU: BMF will Sanktionen verschärfen

28.03.2024

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