08.09.2023
|
Quelle: Bundesrechnungshof Bundesrechnungshof kritisiert dramatisch gesunkene Prüfungsquote der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen13.11.2018 Die Prüfungsquote bei Umsatzsteuer-Sonderprüfungen geht seit Jahren zurück. Die Prüfungsquote betrug im Jahr 2017 im Bundesdurchschnitt nur noch 1,4 % gegenüber 2 % im Jahr 2005. Rechnerisch unterliegt danach ein Unternehmer alle 71 Jahre einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Dies kann einen gleichmäßigen und den Erfordernissen der Betrugsbekämpfung genügenden Gesetzesvollzug nicht gewährleisten. Das Bundesministerium der Finanzen sollte im Rahmen seiner Bundesaufsicht für eine angemessene Prüfungsquote sorgen und den Ländern dafür eine Mindestquote vorgeben.Das Bundesministerium der Finanzen reagierte unzureichend auf entsprechende Feststellungen des Bundesrechnungshofes aus dem Jahr 2006 und Aufforderungen des Rechnungsprüfungsausschusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2007. © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald verkürzte Aufbewahrungsfristen? Aus dem BMFAutomationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung Aus dem BMFAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 Aus der FinanzverwaltungNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht in NRW an den Start Aus der FinanzverwaltungÜber 1,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen LiteraturFinanzethik und Steuergerechtigkeit (Markus Meinzer, Manfred Pohl) Aus dem BMFNeufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab Aus der BundesregierungEntwicklungen beim Steuervollzug 2022 Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
08.09.2023