04.12.2024
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Quelle: Bundesrechnungshof Unzulängliche Statistik vermittelt falsches Bild von den Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung10.04.2019 Die Statistik des Bundesministeriums der Finanzen zu den Arbeitsergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung eignet sich weder als Grundlage für die Planung und Steuerung der Verwaltung noch als Information für die Öffentlichkeit. Sie enthält fehlerhafte Angaben und erzeugt auch durch andere Mängel ein falsches Bild. Das stellt der Bundesrechnungshof in "2018 Bemerkungen - Ergänzungsband Nr. 08" fest.Bei einer steuerlichen Betriebsprüfung ermitteln die Finanzämter für die Besteuerung notwendige Sachverhalte vor Ort. Die Länder melden die Arbeitsergebnisse an das Bundesministerium der Finanzen, das sie in einer jährlichen Statistik zusammenfasst und veröffentlicht. Der Bundesrechnungshof stellte einen deutlichen Unterschied zwischen den statistisch ausgewiesenen und den tatsächlich erzielten Arbeitsergebnissen fest. In den untersuchten Fällen hatte die Steuerverwaltung weniger als die Hälfte der statistisch erfassten zusätzlichen Steuern auch tatsächlich eingenommen. Zudem war die Anzahl der erfassten Prüfungen um bis zu einem Drittel höher als die der durchgeführten. Die Mängel sind zum einen auf unzureichende Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen für die Statistik zurückzuführen. Zum anderen beachteten die Finanzämter auch eindeutige Vorgaben nicht. Der Bundesrechnungshof fordert das Bundesministerium der Finanzen auf, seine Vorgaben und das Verfahren für die Ergebniserfassung grundlegend zu ändern. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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