08.03.2023
|
Quelle: Bundesrechnungshof Bundesrechnungshof fordert Verstöße gegen steuerliche Pflichten konsequent zu verfolgen12.12.2017 Seit Jahren prüfen die Finanzämter regelmäßig nicht, ob Verstöße gegen steuerliche Pflichten vorliegen. Daneben erschweren Rechtsunsicherheiten und aufwendige Überprüfungen die konsequente Verfolgung von Pflichtverstößen. Das BMF sollte diese Mängel zügig abstellen. Mahnt der Bundesrechnungshof in seinem Jahresbericht 2017 an.FeststellungenDas Umsatzsteuergesetz enthält Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen steuerliche Pflichten sanktionieren. Danach handelt ein Unternehmer ordnungswidrig, wenn er z. B. eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig ausstellt, Aufbewahrungsfristen nicht einhält oder fällige Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig an das Der Bundesrechnungshof stellte bereits im Jahr 2008 fest, dass die Finanzämter nicht prüften, ob Verstöße gegen steuerliche Pflichten zu ahnden waren. Rechtsunsicherheiten und aufwendige Überprüfungen von Rechnungsbelegen erschwerten die Verfolgung von Pflichtverstößen. Das BMF sagte seinerzeit zu, darauf hinzuwirken, dass die Länder die Beschäftigten in den Finanzämtern für die Bußgeldvorschriften sensibilisieren und die Rechtsunsicherheiten beseitigt werden. In einer Kontrollprüfung im Jahr 2015 stellte der Bundesrechnungshof fest, dass die Mängel weiterhin bestanden. Die Bußgeldvorschriften fanden in den Finanzämtern kaum Beachtung und wurden praktisch nicht vollzogen. EmpfehlungenDer Bundesrechnungshof hält es angesichts der seit Jahren bekannten Anwendungsprobleme für nicht hinnehmbar, dass beim Vollzug der steuerlichen Bußgeldverfahren bislang keine wesentlichen Verbesserungen eingetreten sind. Das BMF sollte deshalb unverzüglich auf einen konsequenten Vollzug der Bußgeldvorschriften hinwirken und dafür notwendige Rechtsänderungen veranlassen.
© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorial20 Jahre „Forum Elektronische Steuerprüfung“ RechtsprechungBeitrittsaufforderung des BFH an das BMF: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage Verfahrens- dokumentation-CommunityWarum tun wir uns mit dem Begriff Verfahrensdokumentation so schwer? (IT-)ManagementIT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 erschienen Aus der FinanzverwaltungBremen will anonymes Hinweisgeberprotal für Steuerbetrug einrichten LiteraturEinzelfragen der Betriebsprüfung (Thomas Kaligin) RechtsprechungBFH zur Erweiterung einer Anschlussprüfung LiteraturVerrechnungspreisdokumentation (Michael Puls, Sven Kluge) LiteraturAls Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes (Birgit E. Orths) RegelungsvorhabenEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor RechtsprechungVoraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau Partner-PortalVeranstalter |
08.03.2023