04.06.2026
|
|
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs21.07.2014 In seinem "Monatsbericht Juli 2014" führt das BMF seine Ansätze gegen Umsatzsteuerbetrug aus. Die Umsatzsteuer ist systembedingt betrugsanfällig. Betrügereien und Hinterziehungen schädigen die öffentlichen Haushalte und damit die Allgemeinheit, sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen und vernichten Arbeitsplätze. Bürger und Unternehmer haben einen Anspruch darauf, dass der Staat diesen Entwicklungen vehement entgegenwirkt. Der Bund hat insoweit eine gemeinsame Verantwortung mit den Ländern. Beide haben in den vergangenen Jahren gemeinsam darauf hingewirkt, den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Bund und Länder werden ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet auch künftig konsequent fortsetzen.InhaltsübersichtVollständiger Text© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialEnd- und Zwischenspurt bei der E-Rechnung VeranstaltungenE-Rechnungs-Gipfel 2026 in Berlin: Lösungen für die erfolgreiche Umsetzung der E-Rechnungs-Pflicht LiteraturDie E-Rechnung (Gregor Danielmeyer, Dirk J. Lamprecht) RechtlichesZeitgleiche Lohnsteuer- Außenprüfung und Betriebsprüfung RechtsprechungLiteraturIm Fadenkreuz des Fiskus (Jörg Burkhard) Aus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
04.06.2026