24.08.2026
|
|
Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs21.07.2014 In seinem "Monatsbericht Juli 2014" führt das BMF seine Ansätze gegen Umsatzsteuerbetrug aus. Die Umsatzsteuer ist systembedingt betrugsanfällig. Betrügereien und Hinterziehungen schädigen die öffentlichen Haushalte und damit die Allgemeinheit, sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen und vernichten Arbeitsplätze. Bürger und Unternehmer haben einen Anspruch darauf, dass der Staat diesen Entwicklungen vehement entgegenwirkt. Der Bund hat insoweit eine gemeinsame Verantwortung mit den Ländern. Beide haben in den vergangenen Jahren gemeinsam darauf hingewirkt, den Umsatzsteuerbetrug einzudämmen. Bund und Länder werden ihre Anstrengungen auf diesem Gebiet auch künftig konsequent fortsetzen.InhaltsübersichtVollständiger Text© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026