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DATEV eGUnterstützung bei der Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS)09.01.2015 Ein wichtiger Faktor bei einer wirtschaftlichen Prüfungsdurchführung ist die Prüfung des IKS. DATEV unterstützt den Abschlussprüfer dabei.Gerade im hart umkämpften Markt gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen ist es wichtig, wirtschaftlich, sicher und qualitativ hochwertig zu prüfen. Ein schwieriger Spagat, der unter Einbezug der Ergebnisse aus der Prüfung des IKS besser zu meistern ist. Denn wenn ein funktionierendes IKS beim zu prüfenden Unternehmen vorliegt, kann in relativ kurzer Zeit eine höhere Prüfungssicherheit erzielt und der Umfang an aussagebezogenen Prüfungshandlungen reduziert werden. DATEV unterstützt den Abschlussprüfer dabei wie folgt:SoftwareDATEV Abschlussprüfung comfort unterstützt mit dem neuen Arbeitspapieransatz, dem Zentraldokument und den IKS-Prozessarbeitspapieren, das Potenzial der IKS-Prüfung zu nutzen. Der Anwender wird risikoorientiert durch die IKS-Aufnahme/Aufbauprüfung und Funktionsprüfung geführt. Bei einem positiven Ergebnis der Funktionsprüfung werden Ansatzpunkte zur Reduzierung der aussagebezogenen Prüfungshandlungen bereitgestellt, um die weitere Prüfungsstrategie abzuleiten. Dabei kann der IDW-Prüfungsnavigator zur Steuerung durch den Prüfungsprozess und fachlichen Unterstützung verwendet werden. Vorteile für den Abschlussprüfer:
Broschüre „Wirtschaftsprüfung in der Praxis“In dieser Broschüre stellt DATEV zweimal im Jahr praxiserprobte Prozesse rund um die Abschlussprüfung vor. In der Ausgabe 2/2014, bekommen Sie Informationen, was bei einer IKS-Prüfung zu beachten ist und wie DATEV Abschlussprüfung comfort unterstützt. In der Ausgabe 1/2015, Versand voraussichtlich Ende Januar 2015, dreht sich alles darum, wie Sie das IKS-Potenzial für eine wirtschaftliche Prüfungsdurchführung nutzen können. Haben Sie schon dieses Abonnement? Damit Sie diese wertvollen Informationen erhalten, empfehlen wir die Einrichtung eines Abonnements (Art.-Nr. 19092). © Das Copyright sowie die inhaltliche Verantwortung für diese Seite liegt bei der oben genannten Firma. |
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