
Elektronische Kassenbetriebsprüfung - praktische Erfahrungen von Betriebsprüfern und Steuerberatern
Achtung: Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften
06.05.2011
Näheres zu diesem Thema erfahren Sie auf den Veranstaltungen im Juni und November 2011. Joachim Zimmermann, Dipl. Finanzwirt (FH) und EDV-Fachprüfer beim Finanzamt Waldshut-Tiengen, informiert Sie über die Anforderungen, Erfahrungen und Prüfungstechniken bei der Prüfung digitaler Unterlagen, insbesondere beim Prüffeld Kasse durch das Finanzamt. Steuerberater Olaf Ludwig zeigt praktische Einsatzmöglichkeiten der digitalen Datenanalyse mit DATEV ACLTM comfort, um böse Überraschungen bei der Betriebsprüfung im Vorfeld zu vermeiden.
"Seit der Einführung des Datenzugriffsrechts zum 01.01.2002 sind die Daten der Registrierkasse aufzubewahren und im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Nur wurde dies in den seltensten Fällen vollzogen. Nun hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl 2010 I, S. 312) 1) die Aufbewahrung digitaler Unterlagen für Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler nochmals konkretisiert. Danach muss die komplette Speicherung und Aufbewahrung von Journal- Auswertungs-,Programmier- und Stammdatenänderungsdaten einer Kasse innerhalb der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein. Ist die komplette Speicherung der steuerrelevanten Kassendaten innerhalb des verwendeten Gerätes nicht möglich, so müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert bzw. archiviert werden." so Joachim Zimmermann, Finanzverwaltung Baden-Württemberg.
Inhalte der Veranstaltung
- Neue Anforderungen laut BMF-Schreiben vom 26.11.2010
- Erfahrungen/Entwicklung Prüfung digitaler Unterlagen durch Finanzverwaltung
- Beweisführung bei fehlenden Kassenbelegen
- Aufbewahrungspflichtige Unterlagen/Daten, Protokollpflicht
- Vorstellung unterschiedlicher Kassensystemen
- Digitale Daten einer Registrierkasse
- Rechtliche Grundlagen nach GOB
- Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Kassenbuchs
- Prüfungstechniken bei digitaler Betriebsprüfung (z. B. statistisch-mathematische Methoden)
- Prüfung der Kasseneinnahmen mit DATEV ACL comfort
- Praktische Beispiele zum Kanzleieinsatz von DATEV ACL comfort
Termine
15.06. Mannheim
16.06. Köln
21.06. Bremen
22.06. Hannover
29.06. München
30.06. Nürnberg
08.11. Berlin
17.11. Freiburg
22.11. Kassel
23.11. Nürnberg
29.11. Dortmund
30.11. Frankfurt
Dauer: 1 Tag von 09:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Anmeldung und weitere Informationen
Telefon: 0911 319-6144
Fax: 0911 319-7374
E-Mail: apveranstaltungen@service.datev.de
Internet: www.datev.de/elektronische-betriebspruefung