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DATEV eGElektronische Kassenbetriebsprüfung - praktische Erfahrungen von Betriebsprüfern und SteuerberaternAchtung: Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften
06.05.2011 Näheres zu diesem Thema erfahren Sie auf den Veranstaltungen im Juni und November 2011. Joachim Zimmermann, Dipl. Finanzwirt (FH) und EDV-Fachprüfer beim Finanzamt Waldshut-Tiengen, informiert Sie über die Anforderungen, Erfahrungen und Prüfungstechniken bei der Prüfung digitaler Unterlagen, insbesondere beim Prüffeld Kasse durch das Finanzamt. Steuerberater Olaf Ludwig zeigt praktische Einsatzmöglichkeiten der digitalen Datenanalyse mit DATEV ACLTM comfort, um böse Überraschungen bei der Betriebsprüfung im Vorfeld zu vermeiden.
"Seit der Einführung des Datenzugriffsrechts zum 01.01.2002 sind die Daten der Registrierkasse aufzubewahren und im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Nur wurde dies in den seltensten Fällen vollzogen. Nun hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 26.11.2010 (BStBl 2010 I, S. 312) 1) die Aufbewahrung digitaler Unterlagen für Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxameter und Wegstreckenzähler nochmals konkretisiert. Danach muss die komplette Speicherung und Aufbewahrung von Journal- Auswertungs-,Programmier- und Stammdatenänderungsdaten einer Kasse innerhalb der Aufbewahrungsfrist gewährleistet sein. Ist die komplette Speicherung der steuerrelevanten Kassendaten innerhalb des verwendeten Gerätes nicht möglich, so müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert bzw. archiviert werden." so Joachim Zimmermann, Finanzverwaltung Baden-Württemberg. Inhalte der Veranstaltung
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