02.11.2021
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Verfahrensdoku Inh. Gerhard SchmidtVerfahrensdoku-Spezial: Steuerliche Corona-Dokumentation26.10.2021 Das Verfahrensdoku-Spezial „Steuerliche Corona-Dokumentation" hilft dem Unternehmen, Jahre später alle der Corona-Krise geschuldeten steuerlichen Sondersachverhalte bei einer Betriebsprüfung erklären zu können. Ohne Dokumentation ist es dann nicht mehr möglich, sich für die Zeit der Corona-Krise genau daran zu erinnern, ab wann und wie lange welche staatlichen Vorschriften gegolten haben, wie das Unternehmen konkret betroffen war, welche Maßnahmen das Unternehmen während welchen Zeitraums ergriffen hat und welche Auswirkungen auf Umsatz, Kosten und Gewinn sich während welchen Zeitraums ergeben haben.Betriebsprüfer werden die Zeit ab der Corona-Krise vermutlich besonders kritisch prüfen, denn sie wissen, dass Ausnahmesituationen gerne genutzt werden, steuerliche Sachverhalte zu verschleiern. Darüber hinaus dürfen sie auf mögliche Mehrergebnisse nicht verzichten, da der Staat dringend Steuereinnahmen benötigt, um insbesondere die umfassenden Corona-Hilfspakete zu finanzieren. Außergewöhnliche Umsätze, Kosten, Gewinne oder Verluste machen einen Betriebsprüfer misstrauisch. Während der Corona-Krise sind in vielen Unternehmen Umsätze, Kosten, Gewinne oder Verluste außergewöhnlich. Prüft ein Betriebsprüfer in einigen Jahren die Corona-Jahre, sollte ein Unternehmen in der Lage sein, jedes Misstrauen des Betriebsprüfers argumentativ zerstreuen zu können. Das Misstrauen des Betriebsprüfers argumentativ zu zerstreuen, gelingt dem Unternehmen nur dann, wenn es Aufzeichnungen über die der Corona-Krise geschuldeten steuerlichen Sondersachverhalte macht. Die Corona-Krise hat eine hohe Dynamik. Vorschriften werden in Kraft gesetzt, kurze Zeit später geändert, verschärft oder gelockert – oft unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland oder von Kommune zu Kommune. Stark dynamisch sind auch die Reaktionen der Unternehmen auf die Krise. Daher muss eine Dokumentation zeitnah erfolgen und ständig an Veränderungen angepasst werden, so dass der betriebswirtschaftliche Verlauf konkret nachvollzogen werden kann. Bestellung im Verfahrensdoku-ShopDas Verfahrensdoku-Spezial „Steuerliche Corona-Dokumentation"kann hier im Verfahrensdoku Shop erworben werden. © Das Copyright sowie die inhaltliche Verantwortung für diese Seite liegt bei der oben genannten Firma. |
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