08.06.2023
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CaseWare Germany GmbHNeues rund um GoBD und Betriebsprüfung aus der Finanzbehörde und dem IDW22.04.2024 Mit BMF-Schreiben vom 11.03.2024, Az. IV D 2-S 0316/21/10001:002, 2024/0184201 werden die GoBD in einigen Punkten geändert. Ebenso unterliegen die „Ergänzenden Informationen zur Datenüberlassung" (GoBD Rz. 178) punktuellen Änderungen und werden nun den GoBD als Anlage beigefügt. Die geänderten GoBD gelten ab dem 01.04.2024 (GoBD Rz. 184), das heißt ab sofort, das geänderte Ergänzungsschreiben gilt ab 2025. Die Änderungen sind im Wesentlichen Folge der Änderungen der Abgabenordnung durch das DAC7-Umsetzungsgesetz aus Dezember 2022. Gerhard Krapp setzt sich in einem 7-seitigen Artikel mit diesen Änderungen auseinander.Folgende Punkte sollen hier hervorgehoben werden: Nutzung von Datenaustauschplattformen (GoBD Rz. 167)In § 147 Abs. 6 AO hat der Begriff der Datenüberlassung den der Datenträgerüberlassung im Rahmen des Z3-Zugriffs ersetzt. Damit hatte der Gesetzgeber redaktionell auf ein längst in der Praxis übliches Verfahren reagiert. Insbesondere in der Groß- und Konzern-BP wurden die Daten dem Betriebsprüfer zunehmend nicht mehr auf Datenträgern (DVD etc.) zur Verfügung gestellt, sondern mittels Datenaustauschplattformen (Cloud). Hier waren viele Unternehmen in Vorleistung gegangen, hatten selbst eine solche Plattform bereitgestellt und der Finanzbehörde darauf Zugriff gewährt. Unterstützte Dateiformate der Prüfsoftware IDEA (Kap. 4 Ergänzende Informationen)Die Liste der weiteren neben dem Beschreibungsstandard unterstützten Dateiformate beim Z3-Zugriff wurde aktualisiert. Ab 2025 werden nicht mehr unterstützt: EBCDIC mit fester oder variabler Länge, Lotus 123, ASCII-Druckdateien und Konvertieren von AS/400 Datensatzbeschreibungen.
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