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Wird die Finanzverwaltung zukünftig Betriebsprüfungsfeststellungen auf Basis der Beurteilung von Tax Compliance Managementsystemen treffen?

Ein weiterer Schritt zur Modernisierung der steuerlichen Außenprüfung gemäß § 38 EGAO

29.03.2023

Mit dem sogenannten DAC7-Umsetzungsgesetz* wurden auch diverse Maßnahmen zur Modernisierung der Betriebsprüfung verabschiedet. Bemerkenswert ist hier der neugefasste § 38 EGAO, der zukünftig die Grundlage für einen zeitgemäßen Betriebsprüfungsansatz bilden könnte. Der mit „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden" überschriebene neue Art. 97 § 38 EGAO erlaubt der Finanzverwaltung, bis 2029 einen „Feldversuch" durchzuführen, ob durch die Prüfung eines vom Steuerpflichtigen eingerichteten Tax Compliance Managementsystems (Tax CMS) bzw. Steuerkontrollsystems andere Beleg- und Einzelprüfungen ersetzt oder reduziert werden können. Damit soll zur Verschlankung und Beschleunigung der Betriebsprüfung beigetragen werden. Gerhard Krapp, Fachreferent für Prüfungswesen, Steuern und Rechnungswesen im Bereich Datenanalyse, Audicon GmbH, hat sich den neugefassten § 38 EGAO genauer angeschaut.

Die Analyse von Gerhard Krapp lesen Sie

 

*DAC7-Umsetzungsgesetz: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (veröffentlicht BGBl 28.12.2022).

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Audicon: Wird die Finanzverwaltung zukünftig Betriebsprüfungsfeststellungen auf Basis der Beurteilung von Tax Compliance Managementsystemen treffen?

26.11.2020

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