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Modernisierung der Betriebsprüfung – Gerne, aber darf es etwas später sein?

26.01.2023

Mit dem am 11.11.2022 verabschiedeten sogenannten DAC 7-Umsetzungsgesetz sind eine Reihe von Änderungen in das steuerliche Verfahrensrecht gelangt, die eine Modernisierung und insbesondere eine Digitalisierung der Betriebsprüfung zum Ziel haben. Gerhard Krapp, Fachreferent für Prüfungswesen, Steuern und Rechnungswesen im Bereich Datenanalyse bei Audicon, hat sich mit der ersten Norm "Einführung eines einheitlichen Datenstandards beim Z3-Zugriff (§ 147b AO)" ausführlicher auseinandergesetzt.

Die Bundesregierung setzt mit dem Gesetz folgende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag (S. 166) um: „Im Bereich der Unternehmensbesteuerung ist es uns ein Anliegen, die Steuerprüfung zu modernisieren und zu beschleunigen. Dafür setzen wir uns insbesondere für verbesserte Schnittstellen, Standardisierung und den sinnvollen Einsatz neuer Technologien ein.“

Dieser Technologieaspekt kommt in den neuen Vorschriften des § 147b AO „Verordnungs-
ermächtigung zur Vereinheitlichung von digitalen Schnittstellen“ sowie im § 38 EGAO „Erprobung alternativer Prüfungsmethoden“ zum Ausdruck. Nach Auffassung des Gesetzgebers scheinen aber „neue“ Technologien nicht zwingend auch eine schnelle Einführung dieser Technologien zu bedingen – so könnte zumindest die Formulierung dieser Normen vermuten lassen:

  • § 147b AO ermöglicht der Finanzverwaltung nur, ein (ggfs. langwieriges) Verfahren zur Erarbeitung eines dann (eventuell) verbindlichen Datenstandards beim Z3-Datenzugriff zu beginnen,
  • § 38 EGAO lässt der Finanzverwaltung sogar bis 2030 Zeit, neue Betriebsprüfungs-
    methoden zu erproben, bei denen auf Basis einer Systemprüfung des Tax Compliance Management des Steuerpflichtigen Verkürzungen beim Prüfungsumfang vorgenommen werden könnten. 


Gerhard Krapp, Fachreferent für Prüfungswesen, Steuern und Rechnungswesen im Bereich Datenanalyse bei Audicon, hat sich mit der ersten Norm “Einführung eines einheitlichen Datenstandards beim Z3-Zugriff (§ 147b AO)” ausführlicher auseinandergesetzt.
Seine Analyse finden Sie

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Audicon: Modernisierung der Betriebsprüfung – Gerne, aber darf es etwas später sein?

26.11.2020

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