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Möchten Sie einen Beleg haben?

17.01.2020

Diese Fragen haben wir in den letzten Wochen immer wieder gehört. Durch die Anbindung des Kassensystems an die Middleware der fiskaltrust werden neben allen verfügbaren TSEs auch Themen wie revisionssichere Speicherung über den gesamten aufbewahurngspflichten Zeitraum, DSFinV-K Export und das Thema QR-Code einfach und unkompliziert bedient.

Diese Fragen haben wir in den letzten Wochen immer wieder gehört. Manchmal auch nicht, weil uns ein Kassenbeleg einfach in die Hand gedrückt wurde. Aber was sollen wir damit, stellen sich viele die Frage. Ist es noch zeitgemäß, wo wir doch alle über Umweltschutz und stärkeres Umweltbewusstsein sprechen.

Vielleicht sollten wir aber einmal den Hintergrund der Belegausgabepflicht beleuchten. Seit dem 01.01.2018 ist es der Finanzverwaltung erlaubt, nach §146b AO eine Kassen-Nachschau durchzuführen. Hierdurch soll im Rahmen von kurzen Ad-hoc Prüfungen geschaut werden, ob ein Kassenbetreiber, seine Kassensysteme ordnungsgemäß einsetzt und diese auch den Anforderungen der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) entsprechen. Solche Kassen-Nachschauen werden in der Regel im laufenden Betrieb durchgeführt und sollten im besten Fall, ohne großen Aufwand und ohne großes Aufsehen durchgeführt werden können.

Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Finanzverwaltung die Möglichkeit hat, die notwendigen Kriterien zu sichten und dadurch in der Lage ist, diese Beurteilung zu treffen. Nicht zuletzt entgehen dem Staat zig Miliarden Euro Steuereinnahmen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Fiskus gut zu verstehen, entsprechende Instrumentarien zu etablieren, die genau darauf abzielen.

Die Belegeausgabepflicht sorgt nicht zuletzt dafür, dass im Rahmen einer Kassen-Naschau leicht überpfüft werden kann, ob der Steuerpflichtige seine Umsätze ordnungsgemäß fiskalisiert und somit auch seinen Teil zur Steuerehrlichkeit beiträgt. Würde dieses Mittel wegfallen, würde ein effektives Mittel der Überprüfung wegfallen und wir würden im europäischen Vergleich noch weiter den Anschluss bzgl. der Fiskalisierung verlieren. Denn in anderen EU Mitgliedsstaaten ist die Fiskalisierung schon seit einigen Jahren fest etabliert und wird nicht mehr in Frage gestellt.

Ein Kassen-Bon, der alle relevanten Informationen enthält, erlaubt es der Finanzverwaltung zielgerichtet tiefergehende Prüfungen bei den Steuerpflichtigen zu steuern und die vorhandene Ressourcenknappheit effizient einzusetzen. Ein gesetzeskonformer Kassenbeleg ermöglicht es bereits auf dem ersten Blick zu prüfen, ob der Kassenbetreiber die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, oder eben nicht. Wenn festgestellt wird, dass dies nicht der Fall ist, dann wird die Finanzverwaltung in tiefergehende Prüfung einsteigen.

Durch den Einsatz der – spätesten zum 30.09.2020 – einzusetzende TSE (technische Sicherheiteinrichtung) sind die Informationen, die der Beleg aufweisen muss, klar definiert und gesetzlich geregelt. Dies erlaubt eine direkte Analyse und Bewertung. Die Frage, die bei vielen Kassenherstellern an dieser Stelle aber immer wieder hochkommt ist:  Reicht es, nur einen QR-Code auf den Beleg zu drucken, oder muss die komplette – mitunter sehr lange Signatur – abenfalls auf dem Bon stehen?

Das Gesetz sieht vor, dass die Signatur ohne technische Hilfsmittel lesbar sein müssen. Wenn man aber ehrlich ist, wird dies kaum möglich sein. Denn wir reden hier über einen langen Code aus Zahlen und Buchstaben, der für einen Betrachter in der Regel nur wenig Aussagekraft hat. Aus diesem Grund ist anzuraten – zumindest bis es hier eine klare Stellungnahme der Finanzverwaltung gibt – ,zusätzlich zu der Signatur einen QR-Code mitzudrucken und somit die Voraussetzungen zu schaffen, das der Prüfer den Beleg zukünfitg mittels entsprechenden technischen Hilfsmittel schnell überprüfen kann.

Durch die Middleware der fiskaltrust wird neben der Signatur auch der QR-Code im Standard mit generiert und an das Kassensystem zum Ausdruck auf den Beleg übergeben. Der große Vorteil für den Kassenhersteller - er muss sich nicht selbst darum kümmern. Durch die Anbindung des Kassensystems an die Middleware der fiskaltrust werden neben allen verfügbaren TSEs auch Themen wie revisionssichere Speicherung über den gesamten aufbewahurngspflichten Zeitraum, DSFinV-K Export und das Thema QR-Code einfach und unkompliziert bedient.

Sie möchten mehr über fiskaltrust erfahren:

www.fiskaltrust.de

Kontakt:
Markus Henselmann
Geschäftsführer fiskaltrust gmbh (ein Unternehmen der Audicon-Gruppe)
E-Mail: info@fiskaltrust.de
Telefonnummer: 0211-54013-432

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