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„Ein wesentliches Novum der GoBD: die Forderung nach Nachweisen im Prüfungsfall“ – Audicon mit Bernhard Lindgens im Interview

05.07.2016

Mit den GoBD hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zusammengefasst, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an die DV-gestützte Buchführung sowie die Aufbewahrung und Bereitstellung steuerlich relevanter Daten zu stellen sind (ehem. GoBS/GDPdU). Diese Grundsätze werfen viele Fragen auf und sorgen für erhöhten Gesprächsbedarf bei allen Beteiligten. Wir möchten Ihnen ein paar Antworten geben und konnten Dipl. Finanzwirt Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern für ein Interview gewinnen.

Audicon: Herr Lindgens, GdPdU hier, GoBS da, Z1-Z2-Z3, GoBD – hängt Ihnen das Thema nicht schon zum Halse raus?

Bernhard Lindgens: Auf keinen Fall! Wie Sie ja selbst aufführen, entwickelt sich die digitale Betriebsprüfung ständig weiter. Auslöser dabei sind im Wesentlichen die fortschreitende Digitalisierung von Geschäftsprozessen in den Unternehmen sowie die stetige Zunahme elektronischer Belege. Dies stellt auch für die Finanzbehörden eine Herausforderung dar.

Audicon: Das heißt, das Thema ist für Sie weiterhin interessant? Was genau ist für Sie so spannend?

Bernhard Lindgens: Spannend ist sicherlich die Frage, ob und in welcher Tiefe insbesondere die Umsetzung der gestiegenen Compliance-Anforderungen durch die Unternehmen erfolgt, und welche unterschiedlichen Lösungsansätze in der Praxis entwickelt werden.

Audicon: Man könnte behaupten, der Regulierungsaufwand wüchse beständig. Ist das für Unternehmen überhaupt noch handhabbar?

Bernhard Lindgens: Wohl niemand dürfte den – nicht zuletzt von Wirtschaftsverbänden immer wieder bemängelten – Regulierungsaufwand bestreiten. Hinsichtlich der GoBD sehe ich aber allenfalls eine geringe Mehrbelastung durch die im Übrigen schon seit Jahren vorgegebenen Prüf- und Verarbeitungskontrollen. Meiner Erfahrung nach kontrollieren die Unternehmen – wenn auch vielfach nur manuell – seit jeher beispielsweise Eingangsrechnungen für das Recht auf Vorsteuerabzug und ihre Buchhaltung sehr genau. Dieser Aufwand könnte durch automatisierte Kontrollen deutlich verringert werden.

Das komplette Interview mit Herrn Lindgens zum Thema GoBD und welche Entwicklungen und Anforderungen der neue Standard mit sich bringt, lesen Sie im neuen Audicon Blog.

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Audicon: „Ein wesentliches Novum der GoBD: die Forderung nach Nachweisen im Prüfungsfall“

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