02.10.2024
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Audicon GmbHUnterstützung bei der E-Bilanz02.09.2011 Unternehmen müssen sich, um die Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz erfüllen zu können, mit zwei Fragen beschäftigen: der Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Erzeugung und Übermittlung des XBRL-Datensatzes sowie der Organisation der Datenhaltung zur "Befüllung" der Taxonomie. Audicon unterstützt sie gerne dabei.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz wurde bereits 2008 § 5b EStG und damit die Verpflichtung, eine "E-Bilanz an das Finanzamt zu übermitteln, geschaffen. Zugleich wurde die Verpflichtung zur Abgabe elektronischer Steuererklärungen eingeführt. E-Bilanz und E-Steuererklärung sollten erstmals für den Veranlagungszeitraum 2011, also in 2012, übermittelt werden. Diese Anforderung gilt für die E-Steuererklärung weiterhin. Die E-Bilanz ist faktisch erstmals zwingend für das Wirtschaftsjahr 2013 - also in 2014 - zu übermitteln. Die E-Bilanz muss vor dem Hintergrund des seit einigen Jahren eingeführten steuerlichen Risikomanagements der Finanzverwaltung gesehen werden. Die Daten der E-Bilanz werden dazu dienen, eine automatisierte Vorauswahl für intensiv zu prüfende Steuerfälle zu treffen. Der Umfang der zu liefernden Daten wird gemäß § 5b EStG durch einen amtlich vorgeschriebenen Datensatz (sog. Taxonomie) bestimmt. Für allgemeine Fälle ist die Taxonomie inzwischen weitgehend ausgearbeitet und auch die Branchentaxonomien sind inzwischen weit gediehen, wie bei der Anhörung der Verbände am 16.08.2011 in Berlin deutlich wurde. Große Probleme bereiten aber immer noch die Bereiche Personengesellschaften (Ergänzungsbilanzen, Sonderbetriebsvermögen, Kapitalkontenentwicklung) und Sonderbilanzen (Umwandlung, Liquidation). Auch die geforderte Gliederungstiefe ist wohl weiterhin umstritten, allerdings hat sich die Finanzverwaltung zuletzt durch die Schaffung sogenannten "Auffangpositionen" sehr entgegenkommend gezeigt, wodurch tiefe organisatorische Eingriffe in das Rechnungswesen des Steuerpflichtigen häufig vermieden werden können. Die E-Bilanz-Daten sind in Form eines XBRL-Datensatzes an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Übermittlung der E-Bilanz wird authentifiziert über ELSTER erfolgen. Eine manuelle Eingabe im Elster-Portal ist zurzeit nicht geplant, da die Finanzverwaltung eine vollelektronische Kette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt wünscht. Zuständig für die Übermittlung der E-Bilanz ist gemäß § 5b EStG der Steuerpflichtige, also das bilanzierende Unternehmen; die Beauftragung eines Dritten (z.B. Steuerberater oder Abschlussprüfer) kommt gegebenenfalls in Betracht. Das Unternehmen wird sich, um die Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz erfüllen zu können, mit zwei Fragen zu beschäftigen haben: Bereitstellung der technischen Voraussetzungen zur Erzeugung und Übermittlung des XBRL-Datensatzes sowie Organisation der Datenhaltung zur "Befüllung" der Taxonomie. Da die E-Bilanz ausdrücklich die Daten der Steuerbilanz fordert (ggfs. als Überleitungsrechnung), ist auch zu entscheiden, ob das Unternehmen zukünftig einen parallelen steuerlichen Buchungskreis neben der eigentlichen Finanzbuchhaltung nach HGB einrichtet, um alle Daten in einem System zu verwalten. Sie haben weitere Fragen zur E-Bilanz oder benötigen Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen, die sich aus der E-Bilanz ergeben? Sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne weiter. Kontakt© Das Copyright sowie die inhaltliche Verantwortung für diese Seite liegt bei der oben genannten Firma. |
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