08.03.2023
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Was weiß der Prüfer bereits, dessen Dokumentation nicht nötig ist?06.02.2023 ![]() Gerhard Schmidt Jemanden etwas mitzuteilen, was dieser bereits weiß, kann man sich sparen. Was weiß ein Prüfer bereits, bevor er einen Blick in die Details einer Verfahrensdokumentation wirft? Oder etwas genauer gefragt: Was könnte er wissen, wenn er sich auf eine Außenprüfung gründlich vorbereitet?Zur gründlichen Vorbereitung gehört für einen Prüfer, auch einen Blick in das Intranet der Finanzverwaltung zu werfen, in dem diese seit Langem Erkenntnisse und Erfahrungen aus Außenprüfungen bundesweit sammelt. So konnten beispielsweise bis vor einigen Jahren Prüfer erfahren, dass die Buchführungssoftware eines renommierten Anbieters für Steuerberatersysteme es zuließ, eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen, ohne zuvor die Buchführung festzuschreiben. Das wurde in den Steuerkanzleien extensiv genutzt und die Buchführung erst festgeschrieben, nachdem der Jahresabschluss fertig war. Das sparte ggf. lästige Umbuchungen. Ordnungsgemäß war das damals nicht. Genauso wenig die Kassensysteme einer großen Supermarktkette, die die Anforderungen der GoBD (zumindest vor einiger Zeit war das noch so) nicht erfüllten. Schlecht für ein Unternehmen, wenn ein Prüfer mit derartigem Vorwissen zur Außenprüfung erscheint und den Finger direkt in die Wunde legt. Unbefriedigend für ein Unternehmen ist aber auch, wenn der Prüfer schon weiß, dass beispielsweise von der eingesetzten Buchführungssoftware in der Vergangenheit noch nie Probleme bekannt wurden. Diese Software wurde aber akribisch dokumentiert und nun ist diese Dokumentation für den Prüfer weitgehend wertlos. Welche Dokumentation kann man sich sparen, weil der Prüfer die darin enthaltenen Informationen bereits hat? Was sind hier Ihre Erfahrungen? Kommentieren Sie diesen Beitrag in der Linkedin-Gruppe "Verfahrensdokumentation Community"© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
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