04.12.2024
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Gesellschaft für Informatik kritisiert Datensammeleifer öffentlicher StellenAls besorgniserregend hat Matthias Jarke, Präsident der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) den zunehmenden Datensammeleifer öffentlicher Stellen bezeichnet. Mit der ab dem 1. Januar 2008 geltenden Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, der Rasterfahndung sowie der Überlegung, private Computer mittels eines Trojaners ohne Wissen des Betreffenden durchsuchen zu wollen, habe die flächendeckende Sammlung von Daten und die mögliche Überwachung der Bevölkerung eine neue Qualität erreicht, so Jarke.Durch solche Maßnahmen werde das verfassungsrechtliche Prinzip von Datenhoheit und Datensparsamkeit drastisch vernachlässigt und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung systematisch ausgehöhlt. Dies gelte auch für die in der Öffentlichkeit noch wenig wahrgenommenen Pläne zur Einführung des "Elektronischen Einkommensnachweises" (ELENA, früher Jobcard). Ziel dieses Vorhabens ist die Ablösung bisher in Papierform vorzulegender Einkommensnachweise für die Beantragung von Sozialleistungen sowie zur Vorlage bei Gericht. Hierzu soll eine bundesweite, zentrale Datenbank eingerichtet werden, in der die Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten für die Dauer von mindestens vier Jahren archiviert werden. Zehntausende Angestellte sollen dann zur Prüfung von Anträgen auf diese Daten zugreifen können. Die Bundesregierung verspricht sich hiervon einen deutlichen Abbau von Bürokratie und Sozialmissbrauch und hofft auf Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe. Bürger müssen Datenhoheit behalten"Unabhängig von der Frage, ob diese Ziele tatsächlich erreicht werden können - man denke nur an die vielen Selbstständigen und Freiberufler, deren Einkommen ja nicht in eine solche Datenbank einfließen würde - müsste in jedem Fall gewährleistet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger die Hoheit über ihre Daten behalten. Die Informatik stellt hierzu beispielsweise mit der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung die notwendigen Werkzeuge bereit", so der GI-Präsident. Diese würden jedoch nach den derzeitigen Plänen nicht zum Einsatz kommen. Die Einkommensdaten würden zwar verschlüsselt abgelegt, die Entschlüsselung wäre aber mittels eines bei einer noch nicht genauer benannten Stelle hinterlegten Masterkeys prinzipiell jederzeit möglich. Ohne eine solche technische Sicherung wäre lediglich eine Gesetzesänderung notwendig, um auf die einmal abgelegten Daten zukünftig auch ohne Zutun und Wissen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zuzugreifen. "Dass eine solche Umwidmung' nicht auszuschließen ist, zeigt schon die derzeitige Diskussion um die polizeiliche Auswertung von Maut-Daten", so Jarke weiter. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass einmal vorhandene Daten immer auch Begehrlichkeiten wecken. Unter anderem als Konsequenz aus den oben genannten Aspekten des ELENA-Verfahrens sind auf der GI-Tagung "Kontrolle durch Transparenz" (www.gi-ev.de/transparenz) in Berlin folgende Feststellungen und Empfehlungen getroffen worden:
"Wir müssen wieder dahin zurückkommen, dass bei der Überwachung der Bevölkerung die Prinzipien Verhältnismäßigkeit und Zweckbindung im Vordergrund stehen", sagte Jarke. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass Daten Aller gesammelt werden, um wie bei ELENA den Missbrauch von Sicherungssystemen durch einige Wenige zu verhindern. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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