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Rückblick

6. GDPdU Jahreskonferenz

Von Gerhard Schmidt

Macht eine „GDPdU Jahreskonferenz“ heute überhaupt noch einen Sinn, fünf Jahre nachdem alle deutschen Unternehmen eine gesetzeskonforme Lösung für die elektronische Steuerprüfung realisiert haben sollten? Mehr denn je. Denn

  • Selbst ganz große Unternehmen arbeiten immer noch an ihrer GDPdU-Lösung.

  • Viele Steuerberater und mittelbar deren Mandanten hat das Thema immer noch nicht angemessen erreicht.

  • Noch haben die Außenprüfer nicht wirklich Ernst gemacht und die Möglichkeiten ihrer Prüfsoftware in Breite und Tiefe längst nicht ausgereizt.

  • Erst jetzt beschäftigen sich die Finanzgerichte mit den entscheidenden der vielen in diesem Zusammenhang noch umstrittenen Fragen.


Letzteres ist nicht weiter verwunderlich, besteht doch der Gesetzestext, der die Voraussetzungen für die elektronische Steuerprüfung schafft, aus nicht einmal 150 Wörtern. Wörter und Begriffe, die genau interpretiert werden wollen, denn sie determinieren: Wie hoch ist der Aufwand, den die Unternehmen für eine gesetzeskonforme Lösung betreiben müssen? Wie weit gehen die Befugnisse der Finanzverwaltung?

Dr. Otto-Ferdinand Graf Kerssenbrock (Ernst & Young AG) hat sich mit dem Wortlaut des Gesetzes noch einmal sehr genau auseinandergesetzt und dabei die Begriffe „steuerlich relevant“ und „steuerlich interessant“ unter die Lupe genommen. Sein Hintergrund: Zwei aktuelle – allerdings noch nicht rechtskräftige – Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf, die überdeutlich zu Gunsten der Finanzverwaltung ausfielen. Dass der Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eine viel kritischere Sicht auf diese Urteile entwickelte als sein Vorredner, war nicht überraschend. Traditionell standen sich auch 2007 am Anfang der von Audicon und Ernst & Young veranstalteten GDPdU Jahreskonferenzen Vorträge aus der Perspektive des Steuerberaters und der Perspektive der Finanzverwaltung einander gegenüber.

Wie immer pointierte Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern die Sicht der Finanzverwaltung. Als einen besonderen Prüfungsschwerpunkt stellte er dabei die Umsatzsteuererhöhung zum letzten Jahreswechsel heraus. Hier bestehe bei den Unternehmen deutlicher Handlungsbedarf bei der Bereitstellung maschinell auswertbarer Daten über den Leistungszeitpunkt. Davon betroffen sind beispielsweise Auftrags- und Bestellsysteme, Material- und Warenwirtschaftssysteme oder Ausfuhrabrechnungssysteme.

Auf die Daten der Vor- und Nebensysteme werden die Außenprüfer zukünftig verstärkt zugreifen. Dazu sind sie technisch immer besser gerüstet. Ergänzend zu der Prüfsoftware IDEA, die die Finanzverwaltung von Anbeginn an für alle ihre Prüfer lizenziert hat, hat sie im vergangenen Jahr auch die Software AIS TaxAudit erworben.

AIS TaxAudit, basiert auf IDEA und erlaubt es dem Prüfer in einem geführten Workflow unkompliziert und schnell Prüfungsfälle abzuarbeiten. Dabei greift der Prüfer auf Prüfmakros zurück, sowie eine Vielzahl vordefinierter herstellerspezifischer Schnittstellen, über die mit wenigen Mausklicks Daten aus den verschiedensten Systemen in die Prüfsoftware importiert werden. Einen Einblick in die Werkstatt des Entwicklers von Prüfmakros – von der Idee bis zur Umsetzung – gewährte Gerhard Krapp von der Audicon GmbH.

Welch breites Repertoire an elektronischen Prüfungsmöglichkeiten der Finanzverwaltung inzwischen zur Verfügung steht, demonstrierte Martin Henn von der OFD Rheinland: Der Prüfer kann die von AIS TaxAudit zur Verfügung gestellten Prüfmakros verwenden oder die von der Finanzverwaltung selbst entwickelten. Er kann in einem geführten oder ungeführten Modus arbeiten. Oder er realisiert als IDEA-Experte seine eigene Prüfungslogik. Der Prüfer kann seine Prüfsoftware also sehr flexibel einsetzen, abhängig etwa vom Umfang seiner IDEA-Kenntnisse, von der Branche des geprüften Unternehmens oder von dessen Größe.

Gut gerüstet für elektronische Steuerprüfungen fühlt sich die Sonepar Deutschland GmbH, weltweiter Marktführer im Elektrogroßhandel. Die Ausgangssituation für ihr GDPdU-Projekt war schwierig, so Projektleiter Matthias Stobbe: ein selbstentwickeltes reichlich in die Jahre gekommenes ERP-System für die Warenwirtschaft. Doch nun sind die Anforderungen der GDPdU erfüllt. Steuerrelevante Altdaten brauchen nicht mehr im Produktivsystem gespeichert zu werden. Zukünftige Softwarewechsel sind hinsichtlich GDPdU unkritisch. Für interne Analysen stehen detaillierte Daten in einer Datenbank zur Verfügung. Analysen können innerhalb des Systems durchgeführt werden.

Damit eine GDPdU-Lösung auch im Unternehmensalltag funktioniert, muss diese dokumentiert sein und auch gelebt werden: infolge klarer Anweisungen. Einen Einblick darin, wie dies bei der Altana Pharma AG funktioniert, gewährte Ralf Schaufler. Der Weg beispielsweise einer E-Mail, die zu einer SAP- Buchung führt, ist dort klar geregelt: vom Eingang in der Buchhaltung, über die Buchung und die Archivierung aus Lotus Notes heraus bis zur Indexierung des archivierten Dokuments. Ebenso klar geregelt: Das Verfahren bei Buchungsanweisungen oder der Verrechnungspreisdokumentation.

Dass das (nationale) Thema GDPdU im (internationalen) Kontext der wesentlich umfassenderen Thematik Compliance gesehen werden muss, wer könnte dies besser illustrieren als Weltmarktführer?

Welche Herausforderung es für einen Softwarehersteller bedeutet, Compliance-Anforderungen aus vielen verschiedenen Ländern in einem einzigen Softwareprodukt zu erfüllen, zeigte Lothar Rieger, Vice President im Produkt-Entwicklungsbereich PTU ERP der Finanzanwendungen bei der SAP AG auf. Compliance ist für SAP ein wichtiger Bestandteil seiner Produktstrategie. So plant der SAP Vorstand für die nächsten Jahre Investitionen in Mrd. Höhe in diesem Bereich. Die Gründung des Produktbereiches GRC (Governance-Risk-Compliance) wird auch für mittelständische Unternehmen relevante Produktverbesserungen bringen.

Michael Silbermann, Direktor Finanzen & Verwaltung bei der Microsoft Deutschland GmbH referierte über „Compliance vor dem Hintergrund einer unternehmensweiten Microsoft Technologiestrategie“. Hoch sind die rechtlichen Anforderungen an die Unternehmen, groß die Herausforderungen bei der Umsetzung. Da gilt es die richtige Balance zu finden zwischen dem wirklich Nötigen und dem Verzichtbaren. Doch Microsoft sieht auch Vorteile durch Compliance, denn Compliance ist in Symbiose mit Business Intelligence zu sehen: Business Intelligence ermöglicht Compliance – Compliance fördert Business Intelligence.

„Wir haben noch viele offenen Fragen, vielleicht noch mehr als vor vier Jahren, als wir das Projekt begonnen haben.“, so einer der Referenten. Das dürfte auch im nächsten Jahr noch gelten. Wir sind gespannt auf die „GDPdU Jahreskonferenz 2008“.

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6. GDPdU Jahreskonferenz

28.03.2024

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