07.02.2025
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Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ - RückblickVon Gerhard Schmidt23.07.2015 ![]() Gerhard Schmidt Referenten: ein Entwickler leistungsfähiger, elektronischer Prüfverfahren aus der Finanzverwaltung, ein streitbarer Steuerberater und Rechtsanwalt, ein erfahrener Finanzrichter und weitere. Themen: Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken des Steuerberaters bei Betriebsprüfungen, moderne Datenanalyseansätze des Fiskus, Kassenbetriebsprüfungen, GoBD, Verfahrensdokumentation und Rechnungsdatenstandard Zugferd. Die Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ der Datev bot eine spannende Mischung zu Stand und Zukunft der elektronischen Steuerprüfung und der Digitalisierung des Steuerrechts.Prüfung von Vor- und Nebensystemen„Die Prüfung von Vor- und Nebensystemen sind bei der Betriebsprüfung das Thema der nächsten Jahre“, so Joachim Zimmermann, EDV-Fachprüfer beim Finanzamt Waldshut-Tiengen. Und hier insbesondere die Kassenbetriebsprüfung bei bargeldintensiven Betrieben. Denn keine Branche sei hier noch frei von Manipulationen. Teilweise gewerbsmäßig manipuliert werde mit sogenannten „Zappern“, Software, die in Buchführungssystemen, Warenwirtschaftssystemen und vor allem Registrierkassen, Taxametern und Geldspielautomaten gespeicherte Transaktions- und Umsatzdaten nachträglich verändert. Die teils amüsanten Beispiele für Manipulationen, die Zimmermann und andere Vortragende gaben, machten verständlich, dass der Bundesrechnungshof konstatierte: „Bei Bargeldgeschäften drohen jährlich Steuerausfälle in mehrstelliger Milliardenhöhe“. Summarischen Risikoprüfung (SRP)Um diesen zu begegnen, arbeitet die Finanzverwaltung an immer besseren elektronischen Prüfverfahren. Wie lässt sich treffsicher, beweiskräftig und gerichtsfest den Manipulationen begegnen? Das zeigte Betriebsprüfer Andreas Wähnert aus Schleswig-Holstein anhand der von ihm entwickelten und seit einigen Jahren immer verbreiteter eingesetzten summarischen Risikoprüfung (SRP). Die SRP ist ein systematisches, vorlagengestütztes (weitgehend automatisiertes), interaktives Prüfungsnetz und wird in der steuerlichen Betriebsprüfung zur Risikoabschätzung und strategischen Ausrichtung, zur einzelfallbezogenen Prüffeldselektion sowie zur Aufdeckung von Manipulationen eingesetzt. Mandanten optimal beratenWie kann ich diesen aktuellen Prüfungsmethoden würdig begegnen und meine Mandanten optimal beraten? Mit diesen Fragen setzte sich Steuerberater Sebastian Müller aus Siegen auseinander. Als ehemaliger Mitarbeiter der Finanzverwaltung und vertraut mit digitaler Datenanalyse rät er von pauschalen Gegenargumenten ab und empfiehlt, sich als Berater selbst genauer mit den Daten des Mandanten zu beschäftigen, um auf Fragen der Betriebsprüfung vorbereitet zu sein bzw. erst gar keine Fragen aufkommen lassen, um so ehrliche Steuerzahler vor ungerechtfertigten Hinzuschätzungen zu schützen. Und: Unehrliche Steuerzahler aus der Kundschaft selektieren! Die Haftungsrisiken werden für die Kanzlei sonst beträchtlich. Haftungsrisiken des SteuerberatersMit möglichen Haftungsrisiken des Steuerberaters bei der Kassenführung seiner Mandanten setzte sich Hermann Pump, Richter am Finanzgericht a.D. aus Münster auseinander. Auch wenn die Haftungsrisiken vielfach noch nicht im Bewusstsein der Berufsträger verankert sind, sind sie vielfältig. Mit gravierenden Konsequenzen. Pumps wichtigste Merksätze an die Adresse der Steuerberater: „Wer dem Mandanten bei der Steuerhinterziehung hilft, riskiert alles. Wer Tatsachen frisiert, hinterzieht Steuern und täuscht. Wer sich finanziell ruinieren will, muss dafür sorgen, dass er den Haftungstatbestand des § 71 AO erfüllt.“ Steuerberater in der digitalen BetriebsprüfungMit allen Risiken rund um die elektronische Steuerprüfung bestens vertraut ist Steuerberater und Rechtsanwalt Dr. Bernhard Bellinger aus Düsseldorf. Er beschäftigte sich in seinem ersten Vortrag mit aktuellen Risiken bei digitalen Betriebsprüfungen von Apotheken. Denn insbesondere Apotheken gehören zu seinem Mandantenkreis. Bellinger war es, der die Frage des Zugriffs auf Kassendaten eines Einzelunternehmens im Rahmen einer Außenprüfung bis vor den Bundesfinanzhof brachte, der dann im Dezember 2014 allerdings gegen die Apotheken und zugunsten der Finanzverwaltung entschied. Doch Bellinger will hier nicht locker lassen und die Frage bei Gelegenheit nochmals zum BFH tragen – vor einen anderen Senat mit vermutlich anderer Sichtweise. In einem weiteren Vortrag „Der Steuerberater in der digitalen Betriebsprüfung – Rechte und Pflichten“ referierte Bellinger über Datenzugriffsrechte des Fiskus, Hinzuschätzungen sowie Beispiele aus der Prüfungspraxis. Umfassendes InformationspaketEin besseres Informationspaket zu Stand und Zukunft der elektronischen Steuerprüfung und der Digitalisierung des Steuerrechts als bei der Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ hätte man kaum schnüren können. Das Thema wurde aus allen relevanten Interessensperspektiven ausgeleuchtet, so dass danach jeder teilnehmende Steuerberater einerseits um seine Pflichten wusste, ihm andererseits aber auch Möglichkeiten aufgezeigt wurden, sich neue Geschäftsfelder zu erschließen. Er musste aber auch erkennen, dass ihn der unaufhaltsame Prozess der Digitalisierung ständig vor neue Herausforderungen stellt. Diese zu meistern, bedarf es immer wieder neuer Anstrengungen. Nur so lässt sich mit den technischen Entwicklungen bei der Finanzverwaltung und beim Mandanten Schritt halten. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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