01.07.2022
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audiconale 04 RückblickDie audiconale 04 (Jahreskonferenz und Anwendertreffen der Audicon GmbH) am 11./12. Oktober 2004 in Düsseldorf war auch in diesem Jahr wieder von GDPdU-Themen geprägt. Die bemerkenswertesten Eindrücke: T-Systems stellte eine ASP-Lösung für die Anforderungen der GDPdU vor, ein Modell, das insbesondere für mittelständische Unternehmen interessant sein kann. Softwarelösungen zur Erstellung und Pflege von Verfahrensdokumentationen wurden von AvenDATA und NITAG präsentiert. Mit dauerhaftem und vor allem kostenbewusstem Management des Datenzugriffs beschäftigte sich Steuerberater Christoph Kromer (KPMG): Häufig wird falsch oder zuviel investiert!"Joachim Tresp (T-Systems International GmbH): GDPdU-Archivierung on Demand eine Betreiberlösung der T-SystemsAls Vorteile, die ein Anwender von einer GDPdU-konformen ASP-Lösung für alle Zugriffsarten (Z1, Z2, Z3) haben kann, nannte Joachim Tresp:
StB Christoph Kromer (KPMG): Dauerhaftes und kostenbewusstes Management des Datenzugriffs Record Retention Limitation Agreement auch in Deutschland möglich?Aus dem Vortrag von Christoph Kromer seinen zwei Aspekte herausgegriffen: § 148 AO werden enthält rechtliche Erleichterungsmöglichkeiten, die auf § 147 anwendbar sind: Die Finanzbehörden können für einzelne Fälle oder für bestimmte Gruppen von Fällen Erleichterungen bewilligen, wenn die Einhaltung der durch die Steuergesetze begründeten Buchführungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Härten mit sich bringt und die Besteuerung durch die Erleichterung nicht beeinträchtigt wird." Kromer empfahl jedem Steuerpflichtigen, Erleichterungsmöglichkeiten genau auszuloten. Härten ließen sich am nachvollziehbarsten in Geldwert messen. Als Beispiele für Härten nannte er: s entstehen besondere und nachvollziehbare Kosten durch die Zurverfügungstellung einzelner in § 147 AO vorgesehener Zugriffsarten oder es entstehen besondere und nachvollziehbare Kosten für die Vorhaltung von Daten oder Systemen, die nur durch den Datenzugriff verursacht sind. Kromer wies nachdrücklich auf die Erfüllung gesetzlicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit den GDPdU hin. So schreibt das BDSchG deb Schutz persönlicher Informationen z. B. in der Personalakte vor. Die AGBs können die Weitergabe von Daten an Dritte (z. B. bei Anfertigung von Kontrollmitteilungen) verbieten oder das TKG verlangt die Löschung aller Kundendaten nach Vertragsbeendigung. Präsentation: Softwarelösungen zur VerfahrensdokumentationZwei Hersteller zeigten Systeme zur Erstellung und Pflege von Verfahrensdokumentationen. Die Berliner AvenDATA GmbH stellte ihre Software DocuSYSTEMS vor, die Kieler NITAG Norddeutsche IT-Audit GmbH das System DocSetMinder. Beide Produkte sollen noch 2004 für den Markt freigegeben werden. © Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
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