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Corporate Compliance – GoBD-Anforderungen in Theorie und Praxis (Rückblick auf die audiconale 2016)

28.09.2016

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

„Wir leben in disruptiven Zeiten.“ So begrüßte Audicon-Geschäftsführer Jörg Fuhrmann die Teilnehmer der audiconale 2016, die am 15. Und 16. September in Düsseldorf stattfand. Begriffe wie Internet of Things, Artificial Intelligence (für die eine größere Bedeutung als der Klimawandel prognostiziert wird) bis hin zu  „Digitaler Tsunami“ oder „Das jüngste Gericht“ stehen für den Weg in die Zukunft. Andererseits zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Viele Unternehmen erfüllen noch längst nicht alle, teils jahrzehntealte IT-relevanten fiskalischen Vorgaben. Die Vortragsreihe „Corporate Compliance – GoBD-Anforderungen in Theorie und Praxis“ wollte hier neue Impulse setzen. Ein großer Spannungsbogen also für die zweitägige Veranstaltung.

 

Keynote: „Digitaler Darwinismus: Der stille Angriff auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Marke“

Einen Eindruck von der neuen, disruptiven Zeit gab Karl-Heinz Land in seiner Keynote. Der sich als „Digitaler Darwinist und Evangelist“ verstehende Strategie-  und Transformationsberater zeigte auf, vor welchen Herausforderungen heute agierende Unternehmen angesichts der Digitalisierung stehen. Denn alles, was sich digitalisieren lässt und in digitale Datensätze verwandelt werden kann, wird digitalisiert und in digitale Datensätze verwandelt. Alles, was vernetzt werden kann, wird vernetzt. Alles was automatisiert werden kann, wird automatisiert. Kurz: In jeder Branche wird es ein Uber geben. „Ich – Alles – Überall – Sofort“ ist die neue Erwartungshaltung auf Kundenseite. Diese kann nur erfüllen, wer in Software und Service denkt, mit Produkt- und Serviceinnovationen an den Markt geht, sich auf ein neues Wertesystem einstellt. An der digitalen Transformation führt für kein Unternehmen der Weg vorbei. Sie ist allerdings ein schwieriger Prozess.

Vortragsreihe: „Corporate Compliance – GoBD-Anforderungen in Theorie und Praxis“

Eines der Vorgängerdokumente der GoBD sind die GoBS von 1995, die sowohl steuer- als auch handelsrechtliche Grundsätze formulierten unter anderem zu einem internen Kontrollsystem (IKS). Während das IKS für den Wirtschaftsprüfer ein altes Thema ist, bedeutet es für die Steuerleute immer noch Neuland. So der die Vortragsreihe moderierende Jens Schäperclaus von der Deloitte & Touche GmbH in seinem einführenden Vortrag „GoBD & IKS – Herausforderungen für Unternehmen und Berater“. Zunächst einmal brachte er Ordnung in die Begrifflichkeiten. Da ist zunächst das „Interne Kontrollsystem“ (GoBD). Darüber hinaus und in seiner Wirkung wesentlich bedeutsamer ist das „Innerbetriebliche Kontrollsystem“ (AEAO zu §153 AO). Dieses wird konkretisiert durch das „Tax Compliance Management-System“ (IDW). Daneben gibt es dann noch das „Innerbetriebliche Kontrollverfahren“ (UStAE) bei der Rechnungsprüfung, das aber nicht die Reihe der drei anderen Begriffe fällt. Als Grundelemente eines Tax Compliance Management-Systems lassen sich identifizieren: Compliance-Kultur, Compliance-Ziele, Compliance-Organisation, Compliance-Risiken, Compliance-Programm und Compliance-Kommunikation.

„GoBD - Anforderungen an die Unternehmen aus Sicht der Finanzverwaltung“ darüber referierte  Miriam Wied von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, elektronischer Bücher und Aufzeichnungen ändern sich nicht dadurch, dass die Buchhaltung mit Hilfe moderner Techniken erstellt wird, stellte sie einleitend klar. Und erläuterte an Beispielen, wie in der Buchführungspraxis beim Übergang von der analogen in die digitale Welt immer wieder Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit auf der Strecke bleiben. So ist Excel beispielsweise zur Buchführung völlig ungeeignet. Außer auf die GoBD ging Wied ausführlich auf die Erwartungen an ein Tax-Compliance-System im Zusammenhang mit dem Anwendungserlass zu § 153 AO ein. Hier geht es um die Abgrenzung der Anzeige- und Berichtigungspflicht (§ 153 AO) von einer strafrechtlichen Selbstanzeige (§ 371 AO). Hier kann ein funktionierendes Tax-Compliance-System zugunsten des Unternehmens sprechen.

Über ihre Praxiserfahrungen bei der „Prüfung von Reihengeschäften im Rahmen eines umsatzsteuerlichen Compliance Systems“ berichtetenGabi Jaschke und Walter Rohrer von der Adolf Würth GmbH & Co.KG. Das Problem bei Reihengeschäften ist, dass es umsatzsteuerlich entscheidend ist, ob der Gegenstand der Lieferung durch den ersten Unternehmer, den letzten Abnehmer oder einen mittleren Unternehmer befördert oder versendet wird. Das zu klären, ist im Massengeschäft bei hohen Datenvolumina schwierig. Doch dringend notwendig, drohen bei nachträglichen Korrekturen doch 6% Zinsen an den Fiskus. Um diese zu vermeiden, liegt der Einsatz einer Datenanalysesoftware nahe. Bei Würth wird dazu die „Reihengeschäfts-App“ auf der Basis von SmartAnalyzer eingesetzt. Mit Erfolg.

Über den Nutzen eines „Internen Kontrollsystems unter dem neuen Unionszollkodex (UZK)“ berichteteVerena Walczewski von der AWB Steuerberatungsgesellschaft mbH. Der UZK, das neue Zollrecht ist seit dem 01.05.2016 voll anwendbar. Hauptziele der Modernisierung sind die Erleichterung des legalen Handels sowie die Vereinfachung der zollrechtlichen Vorschriften. Die Kommunikation mit den Zollbehörden läuft nun vollständig elektronisch. Der Zöllner führt keine Einzelfallprüfungen mehr durch, erst Jahre später schaut der Zollprüfer genauer hin. Die Unternehmen sollen sich erst einmal selbst kontrollieren. Wenn sie nachweisen können, dass sie dies ordentlich tun, bekommen sie entsprechende Bewilligungen und Vergünstigungen. Hier kommt dann ein IT-gestütztes IKS ins Spiel. Denn manuelle Prüfungen würden deutlich zu Lasten der Qualität und Effizienz gehen.

Konzeptionell nicht neu, doch für viele Unternehmen relevant: „Das auswertbare GoBD-Archiv als Lösung für den Datenzugriff der Finanzverwaltung“. Darüber berichtete Stephan Laprell von der Talanx Service AG. Als Alternativen für die drei Zugriffsmöglichkeiten für den Außenprüfer standen zur Diskussion: die Archivierung im ERP-System, eine Eigenentwicklung oder eben ein auswertbares Archiv. Schließlich fiel die Entscheidung für AIS TaxMart als effiziente, werthaltige und einfache strategische GoBD-Lösung der Talanx. Als Empfehlungen für Projekt und Betrieb eines auswertbaren Archivs gab Laprell mit: Relevante Quellsysteme frühzeitig identifizieren, Unterstützung durch das Top-Management sichern, steuerrelevante Daten ermitteln sowie Betriebsprozesse definieren.

Mit dem Datenzugriff beschäftigte sich auch Joachim Motsch von der HR Group GmbH in seinem Vortrag „Aktuelle Anforderungen der Finanzverwaltung an die Z3-Datenbereitstellung bei SAP-Systemen und deren Umsetzungsmöglichkeiten“. Wo liegen die Grenzen des bislang eingesetzten DART? Was kann SmartExporter (besser)? Mit diesen Fragen setzte sich Motsch auseinander.

In der die Vortragsreihe abschließenden Podiumsdiskussion mit allen Referenten ging es insbesondere um die Fragen: Wie sind steuerlich relevante Daten zu qualifizieren? Was ist ein Geschäftsvorfall und wie stellt sich dieser in Buchungen dar, die eine progressive und retrograde Prüfung ermöglichen? Was muss in einer Verfahrensdokumentation stehen? Gibt es dafür Muster?

Welche Erkenntnisse konnten aus der Veranstaltungsreihe gewonnen werden? Die Fragen nach den steuerlich relevanter Daten und den Inhalten einer Verfahrensdokumentation werden die Unternehmen auch in Zukunft nicht loslassen, zumindest solange die Finanzverwaltung dafür keine eindeutigen Definitionen gibt. Die Metaebene der Kontrolle von Geschäftsprozessen bekommt in immer mehr Compliance-Kontexten erhebliche Bedeutung. Und im großen Rahmen wird die digitale Transformation uns in nächster Zeit ganz schön in Atem halten. Da tut es gut, einmal im Jahr für zwei Tage  innezuhalten und die eigene Situation in diesem Veränderungsprozess zu reflektieren entsprechend des Claims der audiconale: dialoge.impulse.wissen

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audiconale 2016 - Rückblick

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