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audiconale 2010 - Rückblick

Von Gerhard Schmidt

15.10.2010

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

Jährlich stattfindende Veranstaltungen mit Fokus auf die elektronische Steuerprüfung sind ein guter Indikator dafür, wie sich das Thema entwickelt. Zumal dann, wenn bei den Referenten Kontinuität gegeben ist. Die audiconale ist eine dieser Veranstaltungen. In diesem Jahr fand sie Anfang Oktober in Köln statt. Auch wenn das Sichwort „GDPdU“ immer weniger auf den Vortragsfolien erscheint, der Datenhunger des Fiskus nimmt ständig zu. Überraschend: Die Betriebsprüfer scheinen die Wirtschaftsprüfer beim Einsatz von Datenanalysesoftware überholt zu haben.

Unter seinem Standardtitel „Aktuelles aus der Finanzverwaltung“ referierte Bernhard Lindgens vom Bundeszentralamt für Steuern diesmal über die Anerkennung digitaler Rechnungen, Risikomanagement und Kontrollmitteilungsverfahren, die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie die neue Sanktionsmöglichkeit Verzögerungsgeld.

Was folgt aus dem Beschluss EU-Ministerrat vom 13. Juli 2010 zum Wegfall der Signaturpflicht bei elektronischen Rechnungen? Hier konzentriert sich die Frage immer stärker darauf, was unter innerbetrieblichen Steuerungsverfahren zu verstehen ist, durch die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts sichergestellt werden kann. Zwei mögliche künftige Szenarien aus Sicht des Fiskus zeigte Lindgens hier auf. Einmal den (Online)Zugriff auf die Buchführungsdaten beim Leistungsempfänger zur Überprüfung des Vorsteuerabzugs zum anderen den Ausbau der Prüfungen und Zugriff auf elektronische Rechnungen im Rahmen unangekündigter Umsatzsteuer-Nachschauen nach §27b UStG.

Das Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung in der Veranlagung und Außenprüfung wird stetig ausgebaut. Kontrollmitteilungsverfahren gehören dazu. Bereits umgesetzt sind Rentenbezugsmitteilungen, Internet-Ermittlung sowie Informationen über europäische Zinszahlungen. Geplant sind unter anderem Mitteilungen über Krankenversicherungsbeiträge (Bürgerentlastungsgesetz) und Mitteilungen über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte. Voraussetzung für den Einsatz eines Risikomanagementsystems sind maschinell auswertbare Daten. Diese beschafft sich die Finanzverwaltung bei Einnahmenüberschussrechnern durch die Verkennzifferung der Anlage EÜR und bei bilanzierende Unternehmen durch Datenerhebung über die standardisierte, elektronisch übermittelte Bilanz sowie Gewinn-und Verlustrechnung.

Auch das Fehlen von Vorträgen kann aufschlussreich sein. So gab es erstmals seit Jahren auf der Audiconale keinen Vortrag aus der Finanzverwaltung über den Einsatz ihrer Prüfsoftware. Elektronische Durchleuchtung der Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung oder Warenwirtschaft – worüber in den Vorjahren noch Neues zu berichten war, scheint inzwischen Prüferalltag zu sein.

Kein Prüferalltag dagegen ist offensichtlich der Einsatz von Datenanalysesoftware in der Wirtschaftsprüfung. Seit über 20 Jahren stehen dem Wirtschaftsprüfer entsprechende Tools zur Verfügung. Da verwundert es schon, dass heute Vorträge wie „Staunst Du noch oder prüfst Du schon? - Wie Massendaten und komplexe Systemwelten die Prüfung verändern“ ein großes interessiertes Auditorium finden. Oder unter dem Titel „Der Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung“ die Arbeiten des Fachausschusses für Informationstechnologie (FAIT) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zur Integration von Datenanalysen in den risikoorientierten Prüfungsansatz präsentiert werden.

Die Wirtschaftsprüfer scheinen sich in der Breite, so der Eindruck, der sich bei der Audiconale aufdrängte, mit der IT immer noch schwer zu tun. Dabei stehen sie in immer härterem Wettbewerb und müssten über jedes Hilfsmittel froh sein, das ihre Arbeit effizienter macht. Und da heute alle Geschäftsprozesse IT-gestützt ablaufen, ist eine IT-gestützte Prüfung eigentlich unabdingbar. Doch der Einsatz von Datenanalysesoftware ist kein Selbstläufer, sondern erfordert eine entsprechende Qualifikation. Und die scheint in der Wirtschaftsprüfung das Problem zu sein.

Umso erstaunlicher mutet es da an, dass die Außenprüfer der Finanzverwaltung den mühsamen Qualifikationsprozess, auch wenn er viele Jahre gedauert hat, inzwischen offenbar bewältigt haben.

Wenn auch auf den ersten Blick Begriffe wie „GDPdU“ und „Betriebsprüfung“ auf den Vortragsfolien der Audiconale seltener werden, die dahinterstehenden Herausforderungen und Probleme ziehen sich nach wie vor wie ein roter Faden durch die Vorträge: Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Verfahrensdokumentation.

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