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audiconale 09 - Rückblick

Von Gerhard Schmidt

10.11.2009

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

Die GDPdU werden auch in den nächsten Jahren ein Thema sein. So Audicon-Geschäftsführer Jörg Fuhrmann in seiner Begrüßung zur "audiconale 09" am 1./2. Oktober in Köln. Denn die elektronische Steuerprüfung wird in Tiefe und Breite intensiver, ein zwar langsamer, doch stetiger Prozess. Vor- und Nebensysteme geraten immer stärker in den Fokus der Prüfer. Uns so gilt es heute, sich auf die Prüfungen von morgen vorzubereiten. Und so beschäftigten sich dann auch einige der rund 40 Vorträge mit GDPdU-Themen. Die aktuelle und zukünftige Prüfungspraxis aus Perspektive der Finanzverwaltung wie der betroffenen Unternehmen standen dabei im Mittelpunkt.

Wie unterschiedlich Steuerprüfungen heute ablaufen können, zeigen die Erfahrungen, die Caterina Essberger als Steuerreferentin bei der GEFA Gesellschaft für Absatzfinanzierung mbH bei verschieden Prüfungen in jüngster Zeit gemacht hat. Während die Betriebsprüfung noch "manuell" stattfand, prüften der Lohnsteueraußenprüfer und der Umsatzsteuersonderprüfer digital. Beide prüften mit Datenträgerüberlassung. Erstaunlich dabei war, dass keiner den EDV-Fragebogen der Finanzverwaltung verwendete. Sehr unterschiedlich war die Routine der Prüfer mit ihrer Prüfsoftware. Während der Lohnsteueraußenprüfer sein Analysetool beherrschte, gelang es dem Umsatzsteuersonderprüfer nicht, die ihm überlassenen - maschinell auswertbaren! - Daten in IDEA einzulesen. "Nicht GDPdU-konform!" monierte er. Als die Referentin ihm dann zeigte, wie der Datenimport funktioniert, konnte der Prüfer schließlich doch mit den Daten arbeiten. In den Prüfungsbericht schrieb er dennoch: "Nicht GDPdU-konform".

"Eine Diskussion mit dem Betriebsprüfer auf "gleicher Augenhöhe" kann nur stattfinden, wenn die Funktionsweise von IDEA bekannt ist." so die Erkenntnis von Caterina Essberger. Ein eigener, routinierter Umgang mit IDEA sei unerlässlich, um ggf. Fehler in der Auswertung mit dem Betriebsprüfer erörtern zu können. Und vor Beginn einer Außenprüfung sei die Überprüfung der Daten mittels IDEA notwendig, um Gewissheit zu haben, ob die Daten vollständig und "maßvoll" sind.

Auch die Finanzverwaltung kam auf der "audiconale 09" in zwei Vorträgen zu Wort. Ein Widerspruch wurde in beiden Vorträgen deutlich. Einerseits weigert sich die Finanzverwaltung nach wie vor die steuerlich relevanten Daten semantisch zu standardisieren (definieren), andererseits möchte sie aber die steuerlich relevanten Daten technisch standardisiert verarbeiten und möglichst auch so geliefert bekommen.

Eduard Sali vom Bundeszentralamt für Steuern beschäftigte sich in seinem Vortrag "Technische Umsetzung der GDPdU im Bereich der Lohnsteuer aus Sicht der Steuerverwaltung" ausführlich mit dem "Standard Audit File - Payroll (SAF-P)" der OECD. Um einen möglichst einfachen und effektiven Zugriff auf die steuerrelevanten Daten erhalten zu können, haben die Mitgliedstaaten der OECD ein standardisiertes Schema entwickelt, um eine einheitliche Datenauswertung ermöglichen zu können. Das XML-Schema ist generisch gehalten, damit möglichst viele Mitgliedstaaten darauf zurückgreifen können. Ein SAF-P ist eine genormte Datei, die zuverlässige, aus einem Buchhaltungssystem exportierte Daten enthält. Sowohl die Feldbeschreibung als auch das Datenformat der Exportdatei sind beim SAF-T vorgegeben. Österreich hat das SAF seit 2009 eingeführt. Portugal, Kanada, Holland und Spanien nutzen es ebenfalls.

Auch Kai Koslowski und Martin Engelberth von der Finanzverwaltung Nordrhein?Westfalen unterstrichen in ihrem Vortrag "Die SAP?Betriebsprüfung mit AIS TaxAudit" die Bedeutung standardisierter Prüfungen. Eine zentrale Rolle spielt dabei das "Standardjournal". Dieses wird zunächst aus den vom Unternehmen überlassenen Daten aufgebaut. Von da an ist eine Prüfung ohne Spezialkenntnisse des Systems möglich. Ein einheitlicher Datenaufbau erlaubt die Ausführung von Standardprüfungsschritten. Die Vollständigkeit der Daten kann schnell und leicht überprüft werden. Trotzdem gehen systemspezifische Informationen nicht verloren. Ein weiterer Ansatz zur Standardisierung einer Prüfung ist die Empfehlung an die Prüfer, sich bei SAP-Anwendern auf ca. 40 der über 400 Segmente zu beschränken, die die Deutschsprachige SAP?Anwendergruppe (DSAG) für steuerlich relevante Daten identifiziert hat.

Einen Hinweis an ihre zu prüfende Klientel hatten die rheinischen Finanzbeamten auch noch parat: "Mitwirkung bedeutet, sich einem gemeinsamen Ziel verpflichtet fühlen." So formulierte der BFH am 15.02.1989. Caterina Essberger ist bestimmt gespannt zu erfahren, welchem gemeinsamen Ziel sie und ihr Umsatzsteuersonderprüfer wohl verpflichtet sein könnten. Wir sehen: Auch im Jahr acht nach Veröffentlichung der GDPdU bleiben bedeutende Fragen noch offen. Vielleicht gibt es auf der "audiconale 10" ja Antworten?

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