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Reichweite der digitalen Betriebsprüfung bei freiwillig erstellten Aufzeichnungen

BFH engt Datenzugriff der Finanzverwaltung ein

Erschienen in BBK Nr. 21 vom 06.11.2009, Verlag Neue Wirtschafts-Briefe

Von Stefan Gross und Martin Lamm

06.11.2009

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Martin Lamm

Martin Lamm
Martin Lamm ist Dipl.-Oec., Dipl.-Inform.(FH), Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA). Er ist Geschäftsführer der Crowe Kleeberg IT Audit GmbH in München. Zu seinen Schwerpunktthemen gehören IT-Systemprüfungen nach PS 330, GDPdU-Projekte, Datenanalysen, Erstellung/Prüfung von Verfahrensdokumentationen, Migrationsprüfungen, IT Due Diligence, IT Forensics und IT Compliance.

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 24. 6. 2009 eine weitere Grundsatzentscheidung zum Datenzugriff der Finanzverwaltung getroffen und dem Zugriffsrecht auf freiwillig geführte Aufzeichnungen Grenzen gesetzt. Die Tatsache, dass der BFH für originär digitale Unterlagen eine andere Behandlung zugrunde legt als für deren Papierform, wird Folgen für die Praxis auch der buchführungspflichtigen Unternehmen haben und nicht nur Einnahmen-Überschussrechner betreffen.

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Stefan Gross / Martin Lamm: Reichweite der digitalen Betriebsprüfung bei freiwillig erstellten Aufzeichnungen

06.11.2024

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