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Gericht

Keine ernstlichen Zweifel an der Richtsatzsammlung

Beschluss des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 08.05.2024 - 1 V 123/23 -

30.10.2024

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat sich aktuell mit der Zulässigkeit der Schätzungen nach der amtlichen Richtsatzsammlung befasst und ist zum Schluss gekommen, dass gegenwärtig noch keine ernstlichen Zweifel an der Zulässigkeit dieser Schätzmethode bestehen.

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Keine ernstlichen Zweifel an der Richtsatzsammlung

04.12.2024

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