27.11.2025
|
|
Mehrfachfestsetzung von Verzögerungsgeld zweifelhaftUrteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 15.10.2010 - 3 V 1296/10 -
14.01.2010 In einem Streitfall während einer Betriebsprüfung setzte das Finanzamt gegen einen Unternehmer wegen Nichtvorlage der Buchführungsunterlagen ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro fest. Nachdem die Unterlagen dem Prüfer danach immer noch nicht vorgelegt wurden, forderte dieser die Unterlagen erneut an und setzte wegen der Nichtvorlage erneut ein Verzögerungsgeld fest, diesmal von 3.000 Euro. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt lehnte dies ab. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gewährte dagegen in seinem Beschluss die Aussetzung und sah in der Mehrfachfestsetzung des Verzögerungsgelds für ein und denselben Sachverhalt ernstliche Zweifel.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGeschäftsbetrieb lückenlos aufrechterhalten ManagementBusiness Continuity Management (BCM) für KMU (kostenfreie Broschüre) RechtsprechungFormeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2024 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024 Elektronische RechnungenFAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung Aus dem BMFAus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz aktualisiert RechtsprechungE-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe NachrufPartner-Portal |
27.11.2025