Zur Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verzögerungsgeldes wegen Nichteinräumung eines Datenzugriffs
Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.02.2019 - 4 K 590/17 AO -
20.03.2019
Das Finanzamt habe sein Entschließungsermessen fehlerhaft ausgeübt. So urteilte das Finanzgericht Münster in einem Fall, der von einem Rechtsanwalt und Notar, der auch steuerliche Mandate betreut, vor Gericht gebracht wurde.