06.09.2024
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Datenträgerüberlassung bei BetriebsprüfungUrteil des Finanzgerichts München vom 27.06.2018 – 1 K 2318/1719.02.2019 Das Finanzgericht München entschied: Beim Datenzugriff durch Datenträgerüberlassung ist es unverhältnismäßig, wenn in der Prüfungsanordnung die Aufforderung zur Vorlage eines Datenträgers enthalten ist und als Grund dafür lediglich auf die GDPdU verwiesen wird ohne weiter anzugeben, ob, wo und wie lange die überlassenen Daten gespeichert werden sollen.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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