07.02.2025
|
Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung zum Gewinn eines TaxiunternehmensUrteil des Finanzgerichts München vom 21.11.2016 - 7 K 2784/15 -08.08.2017 Das Finanzgericht München urteilte: Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen. Im Jahr 2009 fand in einem Taxi-Unternehmen eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt, nachdem ein ehemaliger Fahrer das Unternehmen angezeigt hatte. Die Prüfer stellten das Fehlen von Schichtzetteln und Kassenbüchern fest und fanden ungeklärte Geldflüsse. Deshalb nahm das Finanzamt Schätzungen und Nachkalkulationen vor. Dagegen klagte das Unternehmen. Die Klage wurde vom Finanzgericht München abgewiesen. Die vom Finanzamt gewählte Schätzungsmethode hält das Gericht grundsätzlich in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen Aus dem BMFPauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025 RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater LiteraturE-Rechnungen für Dummies (Jochen Treuz) LiteraturDigitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen (Johannes Riepolt / Stephan Greulich) Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturAus der FinanzverwaltungAufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen DigitalisierungLeitfaden Digitalisierungsroadmap Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.02.2025