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Durchführung eines internationalen Auskunftsersuchens

Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 18.12.2024 - 2 V 996/24

11.04.2018

Das Finanzgericht Köln beschloss, dass den Finanzbehörden ein weitgehender Ermessensspielraum der bei der Durchführung eines internationalen Auskunftsersuchens zusteht.

Ein Auskunftsersuchen an ausländische Steuerbehörden ist zulässig, wenn die begehrten Informationen für die zutreffende steuerliche Einordnung der grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen voraussichtlich erheblich sind und die inländischen Ermittlungen ins Leere laufen.

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12.04.2025

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